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Münchener Verein BestensGesund Premium: Der neue PKV-Spitzentarif im unabhängigen Test

Der Münchener Verein bringt zum 01.07.2026 einen neuen PKV-Tarif auf den Markt und greift damit im High-End-Segment an. Erfahren Sie in unserer detaillierten Analyse, was wirklich dahinter steckt und wie das neue Flagschiff des Münchener Vereins im Vergleich zu anderen Branchengrößen abschneidet.
Inhaltsverzeichnis

Einführung in den BestensGesund Premium PKV-Tarif des Münchener Vereins

Der Markt der privaten Krankenvollversicherung ist ständig in Bewegung. Nachdem in der jüngeren Vergangenheit bereits Gesellschaften wie die uniVersa, die Allianz, die LKH oder auch die AXA mit neuen Tariflinien vorgelegt haben, zieht nun ein weiterer Traditionsversicherer nach: Der Münchener Verein bringt zum 01.07.2026 mit der Linie BestensGesund Premium ein neues Produktsegment auf den Markt.

Für uns als Versicherungsmakler ist das natürlich der Startschuss, um das Kleingedruckte intensiv zu prüfen. Schließlich versprechen die Gesellschaften bei der Einführung neuer Tarife gerne das sprichwörtliche „Blaue vom Himmel“. Ob die High-End-Ausprägung diesem Anspruch gerecht wird und wo eventuelle Fallstricke lauern, haben wir uns im Detail angeschaut.

Das Tarifgefüge: Die Selbstbehaltsstufen Premium SB 0, SB 500 und SB 1.000 im Fokus

Der Münchener Verein schickt die Premium-Linie (offizielle Ausgabe 05/2026) in drei klassischen Tarifstufen ins Rennen, die sich ausschließlich über die Höhe des jährlichen Selbstbehalts unterscheiden:

  • Premium SB 0 (Tarifstufe 895): Kein Selbstbehalt. Erstattung ab dem ersten Euro.
  • Premium SB 500 (Tarifstufe 896): 500 Euro absoluter Selbstbehalt pro Versicherungsjahr.
  • Premium SB 1.000 (Tarifstufe 897): 1.000 Euro absoluter Selbstbehalt pro Versicherungsjahr.

Für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 20 Jahren gilt eine kundenfreundliche Regelung: Hier halbiert sich der Selbstbehalt in den jeweiligen Stufen auf 250 Euro bzw. 500 Euro.

Flexibler Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung

Positiv hervorzuheben ist, dass ein Wechsel in eine Tarifstufe mit geringerem Selbstbehalt ohne erneute Risikoprüfung möglich ist. Dies kann jeweils zum 01.01. eines Jahres erfolgen, sofern der Antrag bis zum 31.12. des Vorjahres eingereicht wurde. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Beitragsoptimierung im Alter.

Die ambulanten Leistungen des Tarifs BestensGesund Premium im Check

Im ambulanten Leistungsbereich erstattet der Tarif grundsätzlich 100% der Aufwendungen – jedoch mit ein paar Haken und Sublimits. Es wurden einige sehr moderne, aber auch restriktive Klauseln eingebaut.

Ärztliche Behandlungen und Abrechnung über den Höchstsätzen der GOÄ

Ärztliche Behandlungen (inklusive moderner Video-Beratungen und Videountersuchungen) werden uneingeschränkt im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) reguliert. Liegt eine rechtsgültige Honorarvereinbarung vor, leistet der Münchener Verein auch über den Höchstsätzen der GOÄ. Das sichert den gefragten Zugang zu absoluten Spezialisten und Koryphäen – Stichwort freie Arztwahl.

Ambulante Psychotherapie ohne starre Sitzungsbegrenzung

Die ambulante Psychotherapie durch Ärzte oder nichtärztliche approbierte Psychotherapeuten wird zu 100% übernommen. Eine starre Begrenzung der Sitzungsanzahl ist in den Bedingungen nicht verankert.

Heilpraktiker, Osteopathie und Chiropraktik – Das grüne Leistungspaket

Leistungen durch Heilpraktiker nach dem GebüH werden bis zu den dortigen Höchstsätzen zu 100% erstattet. Hier versteckt sich jedoch auch gleich der erste Haken. Viele Heilpraktiker rechner über den in den GebüH festgehaltenen Höchstsätzen ab. Es kann also zu “versteckten Eigenbeteiligungen” kommen. Eine deutliche Erweiterung gibt es für Osteopathie und Chiropraktik: Ist der Heilpraktiker Mitglied in einem entsprechenden Berufsverband (z. B. Deutsche Chiropraktoren Gesellschaft), wird auch ohne GebüH-Abrechnung in ortsüblicher Höhe gezahlt. Allerdings gilt hier ein Jahreslimit von maximal 2.000 Euro für alle Heilpraktikerleistungen inklusive Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel. Für chronische Verfechter der Naturheilkunde ist dies eine spürbare Grenze.

Vorsorgeuntersuchungen und das kundenfreundliche „Freifahrtschein“-Modell

Diese werden bis zu 750 Euro pro Kalenderjahr komplett außerhalb des Selbstbehalts reguliert und belasten auch nicht die Beitragsrückerstattung. Je nach Umfang der Vorsorgeuntersuchung kann diese Deckeckelung etwas knapp sein. Der Tarif leistet explizit auch für erweiterte, gezielte Früherkennungsuntersuchungen abseits der gesetzlichen Programme. Der Anhang 1 des Bedingungswerks listet hier akribisch alles auf – von der erweiterten Kindervorsorge über das Mammografie-Screening, Hautkrebs- und Darmkrebsfrüherkennung ab 50 Jahren bis hin zur Osteoporose-Vorsorge und der PSA-Wert-Bestimmung für Männer. Anhang 1 finden Sie am Ende des Blogbeitrags in PDF-Form über das Tarifbedingungswerk.

Arznei-, Verband-, Heilmittel und Hilfsmittel: Achtung bei der Hilfsmittel-Steuerungsklausel

Arznei- und Verbandmittel werden zu 100% übernommen. Aber Achtung bei Lifestyle-Präparaten: Der Tarif schließt Mittel zur Raucherentwöhnung, zur Gewichtsregulierung oder zur Verbesserung des Haarwuchses rigoros aus. Eine faire Ausnahme gibt es jedoch: Wer an kreisrundem Haarausfall (Alopecia areata) erkrankt, bekommt die Präparate bezahlt.

Bei Hilfsmitteln (Seh- und Hörhilfen, technische Mittel etc.) liegt prinzipiell ein offener Hilfsmittelbegriff vor, der auch moderne Entwicklungen wie Blutzuckermessgeräte mit Sensortechnik oder Heimdialysegeräte umfasst. Bei Brillen & Kontaktlinsten leistet der BestensGesund Premium 600€ innerhalb von zwei Versicherungsjahren. Refraktive Chirurgie (z.B. LASIK) ist mit maximal 5.000€ innerhalb von 60 Monaten versichert.

Aber Vorsicht: Ab einem Rechnungsbetrag von 1.000€ je Hilfsmittel greift eine harte Steuerungsklausel des Münchener Vereins. Wird der Hilfsmittelservice des Versicherers nicht beauftragt, obwohl dies möglich gewesen wäre, sinkt der Erstattungssatz pauschal auf 80%. Wer hier eigenmächtig teure Hilfsmittel einkauft, verliert bares Geld. Von einem Höchstleistungstarif erwarten wir hier zugegebenermaßen eine etwas kundenfreundlichere Lösung (z.B. Einholung Kostenzusage mittels Kostenvoranschlag genügt).

Bei den inzwischen sehr kostspieligen Heilmitteln (z.B. Physiotherapie & Krankengymnastik) hätten wir und eine Erstattung von 100% ohne Beschränkung auf die Bundesbeihilfeverordnung gewünscht.

Stationäre Leistungen im Test: Chefarztbehandlung und Einbettzimmer als Standard

Sollte ein Krankenhausaufenthalt notwendig werden, bietet der Tarif BestensGesund Premium das gewohnt hohe Top-Niveau im Bereich der akutstationären Heilbehandlung:

  • Unterbringung & Chefarzt: Erstattet werden 100% der Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer sowie die privatärztliche (wahlärztliche) Behandlung im Inland. Sogar Komfortleistungen wie WLAN, TV, verbesserte Verpflegung oder ein Familienzimmer bei Entbindung sind voll inkludiert.
  • Rehabilitation & Anschlussheilbehandlung (AHB): Medizinisch notwendige Anschlussheilbehandlungen sind nach vorheriger Zusage in Textform zu 100% versichert, sofern kein anderer Kostenträger leistungspflichtig ist. Reha-Maßnahmen (z. B. in Rehabilitationszentren bei MS oder Parkinson) sowie Entwöhnungsbehandlungen (max. 3 in 10 Jahren bei Suchterkrankungen abseits von Nikotin) sind ebenfalls tariflich sauber verankert.
  • Gebührenordnung und stationäre Transportkosten: Beide Punkte wurden ebenfalls gut geregelt. Es erfolgt eine Erstattung über den Höchstsätzen der GOÄ und bei Notfallbehandlungen sind Transporte bis zu 100km bzw. mindestens bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus mitversichert.

Ersatzkrankenhaustagegeld bei Leistungsverzicht im Inland

Verzichten Sie bei einer akutstationären Behandlung im Inland auf das gesondert berechenbare Ein- oder Zweibettzimmer, erhalten Sie auf Antrag 30 Euro pro Kalendertag. Wird auf die privatärztliche Chefarztbehandlung verzichtet, zahlt der Versicherer 50 Euro pro Tag. Für versicherte Kinder und Jugendliche gilt jeweils der halbe Betrag. Aufnahme- und Entlassungstag werden kundenfreundlich als ein Tag zusammengerechnet.

Die dentalen Leistungen: Zahnstaffel-Vorteil für PKV-Wechsler

Der Zahnbereich ist solide kalkuliert, arbeitet jedoch mit einer altersabhängigen Quote bei den großen Maßnahmen und der marktüblichen Zahnstaffel.

  • Zahnbehandlung & Prophylaxe: Werden zu 100% erstattet. Die professionelle Zahnreinigung sowie die zahnärztliche Vorsorge fallen zudem unter die Regelung, die den Selbstbehalt nicht belastet.
  • Zahnersatz & Kieferorthopädie: Bis zum vollendeten 21. Lebensjahr leistet der Tarif zu 100%, danach greift ab dem vollendeten 21. Lebensjahr eine generelle Erstattungsquote von 90%. Dies umfasst Brücken, Kronen, Implantate, Inlays sowie funktionstherapeutische (gnathologische) Leistungen und zahntechnische Laborarbeiten.

Die Summenbegrenzung (Zahnstaffel) und der Vorversicherungs-Bonus

In den ersten vier Jahren sind die Erstattungen für Zahnersatz, Kieferorthopädie und Laborarbeiten insgesamt wie folgt gedeckelt:

  1. Versicherungsjahr: max. 1.500 Euro
  1. bis 2. Versicherungsjahr: max. 3.000 Euro
  1. bis 3. Versicherungsjahr: max. 4.500 Euro

  1. bis 4. Versicherungsjahr: max. 6.000 Euro

Ab dem 5. Jahr leistet der Tarif ohne summenmäßige Begrenzung. Bei Unfällen entfällt die Staffel sofort.

Der absolute Clou für PKV-Wechsler: Wer aus einer bestehenden deutschen Krankheitskostenvollversicherung oder einer passenden Zahnzusatzversicherung (mit mindestens 80% Zahnersatzdeckung) zum Münchener Verein wechselt, bekommt die Vorversicherungszeit voll angerechnet. Bestand die Vorversicherung mindestens 48 Monate ununterbrochen, entfällt die Zahnstaffel ab dem ersten Tag komplett! Das ist eine sehr gute Regelung für unzufriedene PKV-Wechsler.

Besondere Tarif-Highlights: Elternzeit, Kinderbetreuung und Kinderwunsch

Der Münchener Verein hat einige hochinnovative Komponenten integriert, die insbesondere für junge Menschen und Familien enorme Relevanz besitzen:

  1. 6 Monate Beitragsfreiheit in der Elternzeit: Erhält ein versichertes Elternteil Elterngeld oder befindet sich in Elternzeit, kann eine temporäre Beitragsbefreiung für bis zu 6 Monate am Stück beantragt werden. Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit von 8 Monaten im Tarif BestensGesund Premium. Die Alterungsrückstellungen werden in dieser Zeit vollumfänglich und ohne Nachteile weitergebildet.
  2. Kinderbetreuungspauschale: Erkrankt ein nach Tarif BestensGesund Premium versichertes Kind (unter 12 Jahren oder behindert), zahlt der Tarif 100 Euro pro Tag (max. 10 Tage im Jahr) als Pauschale. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil ebenfalls im Tarif Premium versichert und erwerbstätig ist und dadurch nachweislich seiner Arbeit nicht nachgehen kann.
  3. Kinderwunschbehandlung: Aufwendungen für Insemination, IVF oder ICSI werden bei organisch bedingter Sterilität für bis zu 4 Versuche übernommen, sofern die Altersgrenzen (Frau 40 / Mann 50) zum Behandlungszeitpunkt nicht überschritten sind.

Das Rückerstattungssystem: Pauschalerstattung versus Barausschüttung

Hier nutzt der Münchener Verein ein zweigleisiges Modell, das genau differenziert werden muss:

  • Pauschalerstattung bei Leistungsfreiheit (Nur im Tarif Premium SB 0): Liegt in einem Versicherungsjahr absolute Leistungsfreiheit vor, zahlt der Versicherer pauschal 1.000 Euro an erwachsene Personen zurück (Kinder/Jugendliche erhalten die Hälfte). Völlig unschädlich sind hierbei Vorsorge, Impfungen und Zahnprophylaxe bis zu einem Gesamtbetrag von 750 Euro pro Kalenderjahr.
  • Erfolgsabhängige Barausschüttung: Diese gilt tarifübergreifend nach den allgemeinen Tarifbedingungen. Auch hier gilt die kundenfreundliche 750-Euro-Freigrenze für Vorsorgemaßnahmen, Impfungen und Zahnprophylaxe, die den Bonus nicht gefährdet. Sie erfolgsabhängige BRE ist folgendermaßen gestaffelt:

1 Jahr: 230 EUR
2 Jahre: 290 EUR
3 Jahre: 460 EUR
4 Jahre: 920 EUR
5 Jahre: 1780 EUR

Unsere Position als Versicherungsmakler bleibt hier unverändert: Die Entscheidung für eine PKV darf niemals aus dem Grund der in Aussicht stehenden Beitragsrückerstattung getroffen werden.

Großer PKV-Marktvergleich: BestensGesund Premium vs. uniVersa, Allianz, LKH und Co.

Um den Tarif einzuordnen, lohnt sich der Quervergleich zu den aktuellen Produktlinien anderer Gesellschaften, die wir bereits auf unserem Blog detailliert analysiert haben.

In den u.g. Vergleichen ist jeweils ein Krankentagegeld mit 175€ ab dem 43. Krankheitstag und ein Beitragsentlastungstarif mit 600€ Beitragsentlastung im Alter enthalten. Enthalten ist auch die Pflegepflichtversicherung (PVN), sodass wir ausschließlich Gesamtbeiträge ausweisen.

Angestellter, 25 Jahre alt

Aufteilung / Gesellschaft & TarifMünchener Verein
(Premium SB0 895)
AXA
(GesundExtra 1)
Allianz
(GSB70, GSUB90, GSUB100, GSZ100)
LKH
(GUP0)
uniVersa
(uni-Top|Privat 300)

Gesamtbeitrag monatlich903,80€923,45€1.008,72€1.033,58€733,12€
Eigenanteil (nach AG-Zuschuss)451,89€461,72€504,35€516,78€366,55€

Alle genannten Tarife leisten auf absolutem Top-Niveau. Natürlich mit einigen Unterschieden im Kleingedruckten, aber grundsätzlich spricht aus Leistungssicht nichts gegen o.g. Anbieter / PKV-Tarife. Bevor nun aber jemand kommt und sagt “Die uniVersa ist aber schön günstig, die nehme ich.” Aus unserer Sicht ist der uni-Top|Privat 300€ knallhart unterkalkuliert, sodass in näherer Zukunft mit einer saftigen Beitragserhöhung gerechnet werden muss.

Angestellter, 30 Jahre alt

Aufteilung / Gesellschaft & TarifMünchener Verein
(Premium SB0 895)
AXA
(GesundExtra 1)
Allianz
(GSB70, GSUB90, GSUB100, GSZ100)
LKH
(GUP0)
uniVersa
(uni-Top|Privat 300)
Gesamtbeitrag monatlich989,06€1.021,72€1.084,21€1.115,85€810,74€
Eigenanteil (nach AG-Zuschuss)494,52€510,86€544,45€576,69€405,36€

Angestellter, 35 Jahre alt

Aufteilung / Gesellschaft & TarifMünchener Verein
(Premium SB0 895)
AXA
(GesundExtra 1)
Allianz
(GSB70, GSUB90, GSUB100, GSZ100)
LKH
(GUP0)
uniVersa
(uni-Top|Privat 300)

Gesamtbeitrag monatlich1.091,96€1.136,30€1.178,52€1.211,51€908,39€
Eigenanteil (nach AG-Zuschuss)548,24€593,21€634,79€668,38€454,19€

Angestellter, 40 Jahre alt

Aufteilung / Gesellschaft & TarifMünchener Verein
(Premium SB0 895)
AXA
(GesundExtra 1)
Allianz
(GSB70, GSUB90, GSUB100, GSZ100)
LKH
(GUP0)
uniVersa
(uni-Top|Privat 300)

Gesamtbeitrag monatlich1.221,30€1.280,69€1.296,02€1.339,77€1.023,69€
Eigenanteil (nach AG-Zuschuss)672,73€732,75€747,44€791,79€511,84€

Unsere Einschätzung zum kalkulierten Startbeitrag des BestensGesund Premium

Grundsätzlich wirkt der Tarif auf den ersten Blick sauber kalkuliert. Er weicht nicht allzu sehr von anderen modernen Höchstleistungstarifen ab. Relevant ist jedoch nicht nur der Startbeitrag, sondern vor allem auch die zu erwartende Entwicklung des Tarifs. Wie bei jedem vernünftigen PKV-Tarif rechnen wir immer mit 3% bis 3,5% durchschnittlicher jährlicher Steigerungsrate. Diese hat der Münchener Verein in den vergangenen Jahren mit den älteren Tarifmodellen deutlich überschritten, weshalb es heißt: “Abwarten und gucken, wie sich der BestensGesund Premium” entwickeln wird.

Detaillierte Analysen zu anderen Höchstleistungstarifen

Über die folgenden Links gelangen Sie zu den Analysen der anderen “neuen” Höchstleistungstarife, welche innerhalb der letzten Jahre aufgelegt wurden:

Für wen lohnt sich der Münchener Verein BestensGesund Premium?

Mit dem BestensGesund Premium hat der Münchener Verein ein wirklich beachtliches Bedingungswerk vorgelegt. Der Tarif positioniert sich zu Recht im gehobenen Premium-Segment. Interessant dürfte der Tarif vor allem für gutverdienende Angestellte sein. Bei Selbständigen gerät der Tarif eher in den Fokus, wenn volles Augenmerk auf eine bedingungslos gute Absicherung gelegt wird.

Besonders positiv hervorzuheben sind die ausgeprägten Familienkomponenten (Elternzeit-Befreiung, Kinderbetreuungsgeld) sowie die Möglichkeit für PKV-Wechsler, die Zahnstaffel durch die nachgewiesene Vorversicherungszeit komplett zu eliminieren. Auch die Honorarübernahme über den Höchstsätzen der GOÄ sichert den Status als echter Toptarif.

Kritisch sehen wir hingegen die harte Steuerung im Hilfsmittelbereich ab einem Rechnungsbetrag von 1.000 Euro. Wer hier vergisst, den hauseigenen Service zu kontaktieren, verliert bares Geld durch die Kürzung der Erstattung auf 80%. Auch die Beschränkung der Heilmittelerstattung auf die Bundesbeihilfe ist nicht das Gelbe vom Ei. Das hätte man im Premium-Bereich kundenfreundlicher lösen können.

Ob der Tarif des Münchener Vereins für Ihre individuelle Situation (Berufsstatus, Eintrittsalter und vor allem die gesundheitliche Historie) die optimale Wahl darstellt, lässt sich nur über einen qualifizierten Marktvergleich und vor allem eine anonyme Risikovoranfrage ermitteln.

Sprechen Sie uns gerne an – wir analysieren Ihre Optionen unabhängig, transparent und detailverliebt.

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