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Zahnzusatzversicherung

Das (Über-)Leben der Zähne ist kein Zuckerschlecken

Ihr starker Partner, wenn es um Ihr Lächeln geht

Zur Krankenzusatzversicherung gehört allen voran die Absicherung der eigenen Beißerchen. Durch horrende Preise für Zahnersatz und immer weiter sinkende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, kann es selbst für kleiner Behandlungen zu hohen Eigenbeteiligungen bekommen.

Wer braucht eine Zahnzusatzversicherung?

Gesetzlich Krankenversicherte

Eine Zahnzusatzversicherung ist für jeden ratsam, der in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert ist. Hintergrund ist, dass die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse für hochwertigen Zahnersatz bei Weitem nicht mehr 100 % beträgt. Im Gegenteil: Je hochwertiger der Zahnersatz, desto geringer der Zuschuss der Krankenkasse. Das liegt daran, dass die gesetzliche Krankenversicherung lediglich eine Basisversorgung darstellt. Wer besser bzw. privat versichert sein möchte, benötigt eine Zahnzusatzversicherung.

Wer keine Zahnzusatzversicherung besitzt, muss sich mit dem sogenannten Festkostenzuschuss der Krankenkasse begnügen. Dieser beträgt je nach Maßnahme und Ausführungsart zwischen 20 % und 75 % vom Rechnungsbetrag.

Privat Krankenversicherte

Richtig gelesen. Auch für privat krankenversicherte Personen gibt es inzwischen eine Zahnzusatzversicherung. Der Unterschied zu gesetzlich Versicherten ist, dass der privat Versicherte von Haus aus eine höhere Erstattung von seiner Privaten Krankenversicherung erwarten kann. In der Regel sind in typischen PKV-Verträgen zwischen 60 % und 80 % als Erstattung für Zahnersatz festgelegt. Wer damit noch nicht zufrieden ist, hat die Möglichkeit, den Versicherungsschutz zum Beispiel über den Tarif DentOptimal der Würzburger Versicherung auf bis zu 100 % zu erweitern.

Wofür leistet die Zahnzusatzversicherung und was kann man absichern?

Die Zahnzusatzversicherung leistet für Zahnersatz, Prophylaxe, Kieferorthopädie und Zahnbehandlungen außerhalb des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenkasse. Diese Bereiche können entweder als Gesamtpaket, oder in einzelnen Bausteinen abgesichert werden.

  • Implantat
  • Brücke
  • Krone
  • Inlay
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Zahnsteinentfernung
  • Professionelle Erstellung des Mundhygienestatus
  • Zahnspange
  • Einsatz eines Aktivators
  • Lingualtechnik
  • Kunststofffüllungen
  • Einzelne Leistungen bei Wurzelbehandlungen
  • Parodontosebehandlung

Sie können frei entscheiden, was Ihre Zahnzusatzversicherung alles abdecken soll. Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, immer erst die Leistungen zu versichern, in denen die höchsten Kosten anfallen können. Bei einem Preis pro Implantat von ca. 2.800 € ist das mit großem Abstand der Zahnersatz.

Für Zahnersatzmaßnahmen gibt es je nach Tarif zwischen 50 % und 100 % Erstattung inklusive der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Darüber hinaus gibt es Tarife, die unabhängig von der Leistung der GKV einen festen prozentualen Anteil vom Rechnungsbetrag übernehmen. Ausnahmen bilden einige wenige Tarife, die lediglich den Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse verdoppeln. Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe sind hingegen oft mit festen Zuschüssen verbunden.

Sie möchten Ihre Zähne absichern? Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne!

Was sind Wartezeit & Zahnstaffel?

Der Worst-Case für eine Gesellschaft wäre es, wenn sich jemand neu versichert, nach 3 Monaten eine Rechnung in Höhe von 8.000 € einreicht und der Versicherer diese erstatten müsste. Branchenintern heißt es oft: „Ein Versicherer versichert kein brennendes Haus“. Damit das nicht passiert, haben fast alle Versicherer eine Wartezeit sowie eine Zahnstaffel in Ihren Verträgen vereinbart.

Wartezeit bedeutet, dass erst für eine gewisse Zeit eingezahlt werden muss, bevor man das erste Mal Leistungen in Anspruch nehmen kann. Dabei unterscheidet man zwischen der allgemeinen Wartezeit (3 Monate) und der besonderen Wartezeit (8 Monate). Für Zahnbehandlungen und Zahnersatz gilt immer die besondere Wartezeit. Es sei denn, der gewünschte Anbieter hat eine kundenfreundliche Lösung geschaffen und verzichtet auf die 8-monatige Wartezeit, so wie es beispielsweise die ARAG im Tarif „Dent100“ tut.

Die Zahnstaffel begrenzt die Leistung der Zahnzusatzversicherung innerhalb der ersten Versicherungsjahre auf einen vorher festgelegten Maximalbetrag. Die Dauer dieser Zahnstaffel und auch die Höhe sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Oftmals gilt die Zahnstaffel für die ersten vier Versicherungsjahre und begrenzt die Leistung auf eine Gesamterstattung von maximal 3.000 € – 6.000 €. Positive Ausnahmen wie zum Beispiel die ARAG und die DKV bestätigen die Regel.

Welche Zahnzusatzversicherung greift ohne Wartezeit?

Man mag es nicht glauben, aber es gibt sie tatsächlich. Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit, ohne Gesundheitsfragen und ohne Zahnstaffel.

Der Tarif „ZEZ – Zahn-Ersatz-Sofort“ der ERGO, kann abgeschlossen werden, wenn es eigentlich schon zu spät ist. Angeratene und bereits laufende Zahnersatzbehandlungen sind mitversichert – auch dann, wenn bereits ein Heil- und Kostenplan existiert.

Damit der Tarif „ZEZ“ für eine angeratene oder laufende Behandlung Leistungen übernimmt, gibt es nur eine einzige Anforderung: der Heil- und Kostenplan darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein.

Wann der Abschluss besonders interessant ist:

Eckdaten und Leistungen des Tarifs „ZEZ“:

Nachteile der ERGO Zahnzusatzversicherung „ZEZ“

Die Leistung beschränkt sich auf die Verdopplung des Festkostenzuschusses der Krankenkasse. Das bedeutet, der Tarif leistet im Spektrum der GKV-Regelversorgung. Die gesetzliche Regelversorgung ist wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend. Sie ist also eine möglichst günstige Form des Zahnersatzes.

Die Regelversorgung beinhaltet jedoch keinerlei privatärztliche Behandlungsmethoden oder Materialien. In der Praxis entscheiden wir uns jedoch oftmals für hochwertigere Materialien und modernere Methoden. Der aufmerksame Leser erinnert sich noch daran, dass der Festkostenzuschuss sinkt, je hochwertiger der Zahnersatz ist. Bei privatärztlicher Behandlung und den damit verbundenen Materialien beträgt er nur ca. 20 % – 30 % vom Rechnungsbetrag.

Weitere Informationen

Wichtig ist, dass das Geld im Leistungsfall schnell auf Ihrem Konto bzw. dem des behandelnden Zahnarztes landet.

In aller Regel wird vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan erstellt. Auf diesem notiert der Arzt die einzelnen Leistungen und die GOÄ-Sätze, zu denen er abrechnen möchte. Bei einer Behandlung auf Privatarztniveau kann der Zahnarzt bis zum 3,5-fachen Satz abrechnen. Diesen Heil- und Kostenplan legen Sie Ihrer Versicherung vor, damit sie die veranschlagten Leistungen und Kostensätze auf Stimmigkeit prüfen kann. Nach zwei bis vier Wochen Bearbeitungszeit, sollten Sie eine schriftliche Bestätigung erhalten, in der Ihnen mitgeteilt wird, welche Leistung Sie von Ihrer Zahnzusatzversicherung erwarten können.

Wichtig: Der Versicherer prüft entweder den Heil- und Kostenplan (wenn vorher eingereicht), oder die Rechnung auf korrekte Abrechnung und Formulierung. Diese Prüfung nimmt Zeit in Anspruch. Damit Sie nach Abschluss der Behandlung nicht Ewigkeiten auf Ihr Geld warten müssen, empfehlen wir Ihnen immer erst einen Heil- und Kostenplan einzureichen, bevor die Behandlung startet.

Im Anschluss an die abgeschlossene Behandlung erhalten Sie die Rechnung. Wenn Sie diese an den Versicherer weiterleiten und vorab den Heil- und Kostenplan haben prüfen lassen, sollte das Geld innerhalb von maximal 10 Werktagen auf Ihrem Konto eingehen.

Bei Beantragung einer Zahnzusatzversicherung werden Gesundheitsfragen gestellt. Diese sollten nach bestem Wissen und Gewissen korrekt und vollständig beantwortet werden. Passiert das nicht, können im Leistungsfall Nachteile entstehen.

Die Gesundheitsfragen aller Anbieter sind sehr ähnlich und unterscheiden sich meist nur in der Wortwahl. Sie sehen grob folgendermaßen aus:

  1. Fehlen Zähne im natürlichen Gebiss, mit Ausnahme von Milch- und Weisheitszähnen, die noch nicht ersetzt sind?
  2. Finden derzeit zahnärztliche Maßnahmen statt?
  3. Sind zahnärztliche Maßnahmen für die Zukunft angeraten?

Sollten Sie eine der Fragen nicht beantworten können, empfehlen wir eine kurze Rücksprache mit Ihrem Zahnarzt. Da der Zahnarzt Zugriff auf Ihre Patientenakte hat, genügt dazu in aller Regel ein kurzes Telefonat.

Zu beachten ist, dass es durch die Beantwortung der Gesundheitsfragen immer zu einem Risikozuschlag bzw. einer Ablehnung kommen kann. So versichern die meisten Gesellschaften nur Personen, die nicht mehr als vier fehlende Zähne haben – und auch dann nur mit einem gewissen Risikozuschlag pro fehlenden Zahn. Aktuelle und angeratene zahnärztliche Maßnahmen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?

Zuallererst kommt es darauf an, welcher Leistungsbereich abgesichert werden soll. Zahnversicherungen mit Leistungen für Prophylaxe gibt es meist schon für 5 € – 8 € pro Monat.

Bei einer Absicherung für Zahnersatz, richtet sich der monatliche Beitrag nach der Absicherungshöhe. Außerdem ist entscheidend, ob man einen Tarif mit, oder ohne Altersrückstellung wählst.

Tarife mit Altersrückstellung

Der Beitrag ist bereits zu Beginn etwas höher angesetzt, als eigentlich notwendig. Dafür soll er im Laufe der Versicherungszeit stabil bleiben. Es gibt keine geplanten Erhöhungen. Tarife mit Altersrückstellung sind vor allem für ältere Personen meist günstiger als Tarife ohne Altersrückstellung.

Tarife ohne Altersrückstellung

Tarife ohne Altersrückstellung sind vor allem für junge Personen attraktiv und preiswert. Der Beitrag ist in jungen Jahren sehr überschaubar. Der Nachteil dabei ist, dass der Beitrag beim Erreichen der nächsten Altersstufe immer wieder angehoben wird. Eine solche Altersstaffel kann zum Beispiel folgendermaßen aussehen:

BeitragsgruppeTarif EZKTarif EZL
0–197,03 EUR8,84 EUR
20–3921,81 EUR30,85 EUR
40–4929,37 EUR41,31 EUR
50–5940,97 EUR58,96 EUR
60–10449,27 EUR69,51 EUR

Schaubild Altersstaffel Zahnzusatztarif (bspw. HanseMerkur EZL)

Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellungen kostet zwischen 25€ und 40€ pro Monat. Ein gleichwertiger Tarif ohne Altersrückstellungen kostet…

…für 15-jährige ca. 10€ pro Monat

…für 35-jährige ca. 30€ pro Monat

…für 55-jährige ca. 55€ pro Monat

…für 65-jährige ca. 70€ pro Monat

Welcher Zahnzusatz-Tarif ist der Beste?

Bei über 200 Zahnzusatzversicherungen auf dem deutschen Versicherungsmarkt gibt es nicht „den besten Tarif“. Den optimalen Versicherungsschutz kann man erst anhand Ihrer persönlichen Wünsche ermitteln.

Nichtsdestotrotz gibt es Gesellschaften, mit denen wir gute und weniger gute Erfahrungen sammeln konnten. Positive Erfahrungen beziehen sich dabei immer auf eine gute Erreichbarkeit und eine schnelle sowie unkomplizierte Leistungsabwicklung.

Damit Sie auf der Suche nach einer geeigneten Zahnzusatzversicherung besser vorankommen, möchten wir Ihnen gerne ein paar Versicherer aufzählen, über die wir kein schlechtes Wort verlieren können:

Hier können Sie Ihre Zahnzusatzversicherung berechnen.

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