Diese Gesellschaften erhöhen 2027 ihre PKV-Beiträge
Vorab die Einordnung: Beitragsanpassungen treffen praktisch jede Gesellschaft am Markt, die eine stärker, die andere moderater. Am häufigsten erwischt es die geschlossenen Bisex-Tarife, also die Tarifgenerationen, die bis Ende 2012 verkauft wurden. Dort kommen keine neuen Kunden mehr hinzu, während bestehende durch Kündigung, Tod oder Tarifwechsel ausscheiden. Wer bleibt, ist im Schnitt älter, die Kosten verteilen sich auf immer weniger Schultern. Aber auch die offenen Unisex-Tarife bleiben nicht verschont, denn steigende Behandlungskosten und der medizinische Fortschritt machen vor keiner Tarifwelt halt.
Die drei Tarifwelten kurz erklärt
| Tarifwelt | Merkmal |
|---|---|
| Geschlossene Bisex-Tarife | Bis Ende 2012 verkauft, seither für das Neugeschäft geschlossen. Geschlechtsabhängig kalkuliert. |
| Geschlossene Unisex-Tarife | Ab Januar 2013 eingeführt, inzwischen wieder vom Neugeschäft ausgenommen. Geschlechtsunabhängig kalkuliert. |
| Offene Unisex-Tarife | Ab Januar 2013 eingeführt, nach wie vor für Neukunden offen. Geschlechtsunabhängig kalkuliert. |
Alle Anbieter, Termine und Detail-Beiträge
In der folgenden Tabelle finden Sie alle PKV-Gesellschaften samt dem Termin der geplanten Anpassung und dem Link zum ausführlichen Blogbeitrag des jeweiligen Anbieters. Die Detail-Beiträge erscheinen nach und nach, sobald die Zahlen der einzelnen Gesellschaften vorliegen. Bis spätestens Anfang November 2026 ist die Liste vollzählig.
Falls Sie über eine Suchmaschine oder eine KI-Antwort auf dieser Seite gelandet sind: Diese Übersicht gilt für die Anpassungsrunde zum Jahreswechsel 2026/2027 und wird laufend aktualisiert.
| PKV-Gesellschaft | Termin der Anpassung | Details zur Beitragsanpassung 2027 |
|---|---|---|
| Allianz | 01.01.2027 | Allianz BAP 2027 |
| Alte Oldenburger | 01.01.2027 | Alte Oldenburger BAP 2027 |
| ARAG | 01.01.2027 | ARAG BAP 2027 |
| AXA | 01.01.2027 | AXA BAP 2027 |
| Barmenia | 01.01.2027 | Barmenia BAP 2027 |
| BBKK | 01.01.2027 | BBKK BAP 2027 |
| Continentale | 01.01.2027 | Continentale BAP 2027 |
| Debeka | 01.01.2027 | Debeka BAP 2027 |
| DKV | 01.04.2027 | DKV BAP 2027 |
| Generali (ehem. Central) | 01.01.2027 | Generali BAP 2027 |
| Gothaer | 01.01.2027 | Gothaer BAP 2027 |
| Hallesche | 01.01.2027 | Hallesche BAP 2027 |
| HanseMerkur | 01.01.2027 | HanseMerkur BAP 2027 |
| HUK Coburg | 01.03.2027 | HUK BAP 2027 |
| Inter | 01.01.2027 | Inter BAP 2027 |
| LKH (Landeskrankenhilfe) | 01.01.2027 | LKH BAP 2027 |
| Münchener Verein | 01.01.2027 | Münchener Verein BAP 2027 |
| Nürnberger | 01.01.2027 | Nürnberger BAP 2027 |
| Ottonova | 01.01.2027 | Ottonova BAP 2027 |
| R+V | 01.01.2027 | R+V BAP 2027 |
| SDK | 01.01.2027 | SDK BAP 2027 |
| Signal Iduna | 01.01.2027 | Signal Iduna BAP 2027 |
| UKV (Union) | 01.01.2027 | UKV BAP 2027 |
| uniVersa | 01.01.2027 | uniVersa BAP 2027 |
| Württembergische | 01.01.2027 | Württembergische BAP 2027 |
Warum steigen die PKV-Beiträge 2027 schon wieder?
Die kurze Antwort: Weil die Kosten im Gesundheitswesen steigen und weil ein Versicherer den Beitrag gar nicht nach eigenem Ermessen anheben darf. Jede Anpassung muss von einem unabhängigen Treuhänder geprüft werden. Sie ist also keine Willkür der Gesellschaft, sondern das Ergebnis einer Nachkalkulation: Überschreiten die tatsächlichen Ausgaben die kalkulierten Werte um einen festgelegten Schwellenwert, muss der Versicherer reagieren. Die wichtigsten Treiber im Einzelnen:
Steigende Behandlungskosten
Ärztliche Leistungen, Klinikaufenthalte und Arzneimittel werden teurer. Die allgemeine Teuerung macht um das Gesundheitswesen keinen Bogen.
Medizinischer Fortschritt
Neue Diagnose- und Behandlungsmethoden verbessern die Versorgung, kosten aber Geld. Bezahlt wird beides über die Beiträge.
Entmischung der Kollektive
In geschlossenen Tarifen verteilen sich die Ausgaben auf immer weniger Versicherte. Wer bleibt, verursacht im Schnitt höhere Kosten, der Beitrag zieht entsprechend nach.
Das Zinsniveau
Die Alterungsrückstellungen der Versicherer müssen Erträge erwirtschaften. Fällt der Zins niedriger aus als kalkuliert, fehlt dieses Geld in der Rechnung.
Steigende Lebenserwartung
Wir werden älter und brauchen dadurch länger medizinische Versorgung. Erfreulich für uns alle, teuer für die Kalkulation.
So behalten Sie Ihren Beitrag langfristig im Griff
Gegen die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen können Sie nichts tun. Gegen einen zu hohen Beitrag schon. Eine ausführliche Übersicht aller Stellschrauben finden Sie in unseren Tipps zur Beitragsoptimierung in der PKV, die wichtigsten stellen wir Ihnen hier vor.
- Alterungsrückstellungen und gesetzlicher Zuschlag
Zwei Dämpfer sind bereits eingebaut: Aus Ihren Beiträgen bilden die Versicherer Alterungsrückstellungen, die Steigerungen im Alter abfedern. Der gesetzliche Zuschlag von zehn Prozent entfällt mit dem 60. Geburtstag, das angesparte Kapital wirkt ab 65 beitragsmindernd.
- Selbstbeteiligung moderat erhöhen
Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Monatsbeitrag. Sinnvoll ist der Schritt nur, wenn die jährliche Ersparnis deutlich über dem hinzukommenden Eigenanteil liegt. Angestellte sollten dabei bedenken, dass der Arbeitgeber die Selbstbeteiligung nicht bezuschusst.
- Krankentagegeld zum Renteneintritt streichen
Mit dem Ruhestand entfällt der Bedarf an Krankentagegeld. Der entsprechende Baustein kann gekündigt werden, die Gesamtprämie sinkt sofort.
- Beitragsentlastungstarife
Beitragsentlastungstarife funktionieren nach einem einfachen Prinzip: Wer heute etwas mehr zahlt, zahlt im Rentenalter deutlich weniger. Interessant vor allem für Selbstständige (steuerlich absetzbar) und gutverdienende Angestellte (der Arbeitgeber zahlt mit).
- Jährlich zahlen oder vorauszahlen
Bei jährlicher Zahlweise gewähren viele Gesellschaften einen Nachlass. Die Vorauszahlung der Beiträge für mehrere Jahre kann sich außerdem steuerlich rechnen.
Tarifwechsel nach § 204 VVG: Gleiche Leistung, niedrigerer Beitrag
Die wirkungsvollste Option kennen die wenigsten: Der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG gibt jedem Privatversicherten das gesetzlich verbriefte Recht, innerhalb der eigenen Gesellschaft in einen gleichartigen, günstigeren Tarif zu wechseln. Die Eckpunkte:
- Keine erneute Gesundheitsprüfung: Der Wechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft ist ohne neue Risikoprüfung möglich.
- Alterungsrückstellungen bleiben erhalten: Das über Jahre angesparte Kapital wechselt vollständig mit.
- Spürbare Ersparnis: Einsparungen von bis zu 47 Prozent bei gleichen Leistungen sind realistisch.
- Überschaubarer Aufwand: Geprüft wird anhand Ihrer Vertragsunterlagen, der Wechsel selbst ist Formsache.
Warum Ihnen Ihr Versicherer diese Tarife selten von sich aus zeigt? Auf dem Papier steht Ihnen der Tarifwechsel jederzeit kostenlos offen. In der Praxis bekommen Sie vom eigenen Anbieter oft nur einen Bruchteil der infrage kommenden Tarife zu sehen.
Typische Fehler nach dem Erhöhungsschreiben
Der erste Impuls nach dem Brief ist Ärger. Verständlich. Teuer wird es erst, wenn aus dem Ärger eine Kurzschlussreaktion wird. Drei Fehler sehen wir immer wieder:
- Das Standardangebot ungeprüft annehmen
Viele Versicherer legen dem Erhöhungsschreiben gleich einen Alternativvorschlag bei. Diese Angebote sind selten die günstigste Lösung, häufig steckt darin ein geringerer Leistungsumfang oder schlicht nicht der beste verfügbare Tarif. Erst prüfen lassen, dann entscheiden.
- Übereilt kündigen
Ein Anbieterwechsel klingt nach der einfachen Lösung, hat aber gleich mehrere Haken: Neue Gesundheitsprüfung, Verlust der Alterungsrückstellungen, höheres Eintrittsalter. Kommt es beim neuen Versicherer nicht zur Annahme, muss Sie der alte nicht zu den bisherigen Konditionen zurücknehmen. Im schlimmsten Fall endet das im Basistarif, der nur gesetzliche Kassenleistungen bietet und im Höchstfall rund 1.017 Euro im Monat kostet (Stand 2026, Tendenz steigend).
- Vorschnell klagen
Einige Kanzleien werben nach jeder Anpassungsrunde mit hohen Rückzahlungen wegen unwirksamer Beitragserhöhungen. Die Erfolgsaussichten sind überschaubar, die Verfahren ziehen sich. Die Wirksamkeit fachlich prüfen zu lassen ist legitim, eine Klage sollte aber der letzte Schritt sein, nicht der erste.
Häufige Fragen zur PKV-Beitragserhöhung 2027
Muss ich die Beitragserhöhung 2027 einfach hinnehmen?
Nein. Sie können den Beitrag über einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG senken, die Selbstbeteiligung anpassen oder Bausteine wie das Krankentagegeld zum Renteneintritt streichen. Ihr Versicherungsschutz bleibt dabei bestehen.
Wann erfahre ich, wie stark mein Beitrag steigt?
Das Schreiben Ihres Versicherers erreicht Sie in der Regel zwischen Oktober und Dezember 2026, je nach Gesellschaft. Die Anpassung greift bei fast allen Anbietern zum 01.01.2027, bei der HUK zum 01.03.2027 und bei der DKV zum 01.04.2027.
Verliere ich beim internen Tarifwechsel meine Altersrückstellungen?
Nein. Beim Wechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft bleiben die Rückstellungen vollständig erhalten. Genau das unterscheidet den Tarifwechsel vom Anbieterwechsel, bei dem ein Großteil verloren geht.
Lohnt sich der Wechsel zu einer anderen Gesellschaft?
Selten. Sie starten dort ohne Ihre Rückstellungen, mit neuer Gesundheitsprüfung und höherem Eintrittsalter. Der interne Tarifwechsel liefert die Ersparnis ohne diese Nachteile.
Fazit zur PKV-Beitragserhöhung 2027
Kein Grund zur Panik, aber ein Grund, genau hinzuschauen. Die Beitragserhöhung 2027 trifft fast jede Gesellschaft, die Mathematik dahinter ist solide, ändern werden Sie sie nicht. Was Sie ändern können, ist Ihr eigener Tarif.
Genau darauf haben wir uns spezialisiert. Seit über einem Jahrzehnt machen wir nichts anderes, als Privatversicherte innerhalb ihrer Gesellschaft in günstigere Tarife zu bringen, mehr als 2.000 Mal haben wir das inzwischen begleitet. Ob sich der Wechsel bei Ihnen lohnt, können wir aus der Ferne nicht versprechen, das zeigt erst der Blick in Ihren Vertrag. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen, wir schauen drauf.

