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§204 VVG – Tarifwechsel innerhalb der PKV Gesellschaft

Seit über 10 Jahren sind wir auf den Bereich des PKV-Tarifwechsels spezialisiert und dennoch gab es hierzu bislang keinen Blogbeitrag. Das ändert sich heute, denn für viele ist ein Tarifwechsel die beste Möglichkeit, um den Beitrag innerhalb des eigenen PKV-Konzerns zu senken. Hier erhalten Sie alle relevanten Infos rund um den Tarifwechselparagraphen.
Inhaltsverzeichnis

§204 VVG – was ist das eigentlich?

VVG steht für Versicherungsvertragsgesetz. Dort sind alle rechtlichen Regelungen im Hinblick auf Versicherungsverträge verankert. Der Paragraph 204 regelt die Möglichkeiten eines Privatversicherten in Bezug auf einen PKV-Tarifwechsel innerhalb des Unternehmens. Sowohl Versicherungsgesellschaften, wie auch Kunden müssen sich an die Vorgaben aus dem Gesetzestext halten.

§204 VVG wurde im Jahre 2009 zur Stärkung der Versichertenrechte und zur Verbesserung der Chancen auf langfristig bezahlbare Beiträge im Alter eingeführt. Wobei „eingeführt“ eigentlich das falsche Wort ist, denn ein Tarifwechselrecht besitzen Bestandskunden bereits seit 1994. Damals allerdings noch in abgespeckter Form unter dem §178 VVG.

Was steht im §204 VVG?

Der Text im Gesetzbuch lautet wie folgt:

(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser

  1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt. Soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen. Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart. Bei einem Wechsel aus dem Basistarif in einen anderen Tarif kann der Versicherer auch den bei Vertragsschluss ermittelten Risikozuschlag verlangen.
Auszug aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG)

Der §204 sorgt also dafür, dass Bestandskunden innerhalb der aktuellen PKV-Gesellschaft bei gleichem Leistungsniveau in einen günstigeren Tarif wechseln können. Besonders interessant ist das für Bestandskunden deshalb, weil alle erworbenen Rechte (z.B. Altersrückstellungen, Beitragsrückerstattung etc.) auf den neuen Tarif übertragen werden.

Warum ist ein Tarifwechsel nach §204 sinnvoller als ein Anbieterwechsel?

Das hat mehrere Gründe. Einerseits fällt bei einem Tarifwechsel auf gleichem Leistungsniveau keine Gesundheitsprüfung an. Andererseits bleiben sämtliche Altersrückstellungen erhalten, die leistungsfreien Jahre werden angerechnet (Stichwort Beitragsrückerstattung) und die Zahnstaffel wird ebenso angerechnet. Darüber hinaus gibt es noch einige weitere Vorteile, die Sie der Tabelle entnehmen können.

Interner Tarifwechsel nach §204 VVGWechsel der PKV-Gesellschaft
(+) Es ist keine Kündigung erforderlich(-) Altersrückstellungen gehen verloren
(+) Altersrückstellungen bleiben erhalten(-) Neues Unternehmen, neue Abläufe
(+) Keine neue Zahnstaffel(-) Neue Zahnstaffel
(+) Leistungsfreie Jahre werden angerechnet (BRE)(-) Beitragsrückerstattung startet von vorne
(+) Leistungserhöhung möglich(-) Neue Gesundheitsprüfung
(+) Gleiche Gesellschaft, gewohntes Umfeld(-) Eventuell schlechterer Rechnungszins

Aus unserer Sicht ist es mit den Vorteilen des Tarifwechsels nicht getan. Vor allem diese Nachteile beim Gesellschaftswechsel spielen eine entscheidende Rolle:

  • Neue Gesundheitsprüfung
  • Altersrückstellungen gehen verloren
  • Keine anrechenbaren Vorversicherungszeiten

§204 VVG – der Ablauf eines Tarifwechsels in 5 Schritten

Schritt Nr. 1

Wir analysieren mit Ihnen gemeinsam die aktuelle Vertragssituation.

Schritt Nr. 2

Wir fordern unverbindlich und kostenfrei Angebote innerhalb Ihrer Versicherungsgesellschaft an.

Schritt Nr. 3

Nach Erhalt der Angebote vereinbaren wir einen Auswertungstermin mit Ihnen. Im Gespräch gehen wir auf alle Unterschiede sowie alle Stolpersteine im Bezug auf die einzelnen Tarife ein. Anschließend erhalten Sie sämtliche Unterlagen schriftlich.

Schritt Nr. 4

Der 4. Schritt besteht aus unserem Frage-Antwort-Termin. Er findet ca. 1-2 Wochen nach dem Auswertungsgespräch statt. Sie haben ausreichend Zeit die Unterlagen zu sichten und erhalten im vierten Schritt die Antworten auf all Ihre Fragen.

Schritt Nr. 5

Haben Sie sich für den Tarifwechsel entschieden, kümmern wir uns nun um alle anfallenden Arbeiten, um den Tarifwechsel in die Wege zu leiten. Zum Abschluss prüfen wir den neuen Versicherungsschein mit Ihnen gemeinsam auf Stimmigkeit.

Erfahrungen aus der Praxis – wie sich Versicherer an den §204 VVG halten

Im Grunde ist es recht einfach. Stellen Sie sich vor, Sie wären die Versicherungsgesellschaft. Ihr Kunde kommt zu Ihnen und möchte ein Angebot zu einem günstigeren Tarif mit gleichen Leistungen einholen. Wie reagieren Sie darauf? Natürlich -> erstmal gar nicht, oder nur zögerlich.

So oder so ähnlich läuft das auch im Alltag. Die Krankenversicherer wissen, worum es geht, halten sich aber bewusst bedeckt.

Als Beispiel können wir die alljährlichen Standardangebote der Gesellschaften anführen, die über 55-Jährige gemeinsam mit der Beitragsanpassung erhalten. Aufgeführt sind maximal fünf schriftliche Angebote. Da die meisten Gesellschaften inzwischen über 300 hausinterne Tarifkombinationsmöglichkeiten besitzen, kann man hier durchaus von fehlender Transparenz sprechen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, einen Tarifwechsel ausschließlich mit einem Spezialisten durchzuführen. Die Gefahr, dass Sie der Versicherer nicht umfangreich und transparent berät und Ihnen Angebote vorenthält, ist zu groß. Das liegt auch an den Tarifwechselleitlinien, denen sich fast alle Krankenversicherer verschrieben haben. Gemäß Tarifwechselleitlinien erhalten Sie bei Anfrage lediglich diese Vorschläge:

  • Gleicher Tarif mit höherer Selbstbeteiligung
  • Neuzugangsstärkster Tarif des abgelaufenen Kalenderjahres (Billigtarif mit schlechteren Leistungen)
  • Standardtarif
  • Basistarif

Freiwillig und ohne die richtigen Formulierungen an der richtigen Stelle wird Ihnen Ihre Versicherung über die o.g. Angebote keine weiteren Vorschläge machen. Deshalb ist eine professionelle Unterstützung unerlässlich.

Warum ist ein Tarifwechsel nach §204 VVG so effektiv?

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist mit keinerlei Nachteilen verbunden. Insbesondere dann nicht, wenn Sie sich für einen Tarif mit gleichem oder besserem Leistungsniveau entscheiden. Der bestehende Vertrag wird auch nicht gekündigt, sondern lediglich optimiert.

Nachteile im Bezug auf die Leistungsinhalte der Tarife können durch einen vorherigen Vergleich ausgeschlossen werden. Informieren Sie sich deshalb bitte umfassend über die Leistungsunterschiede zwischen altem und neuem Tarif.

Mit einem einzigen Tarifwechsel nach §204 VVG können Sie Ihren Monatsbeitrag innerhalb der PKV-Gesellschaft bei gleichem Leistungsniveau um bis zu 47% senken. Diese Ersparnis hilft vielen Versicherten, die Prämie problemlos stemmen zu können. Außerdem geht es beim Tarifwechsel nicht nur um eine möglichst große Ersparnis, sondern um langfristige Beitragsstabilität. Auch diese kann mit einem Tarifwechsel vermehrt hergestellt werden.

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