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Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2026 – wer darf sich privat versichern?

Ab 2026 ändert sich eine zentrale Grenze, die für viele Angestellte entscheidend ist: die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), manchmal auch „Versicherungspflichtgrenze“ genannt. Sie bestimmt, ab welchem regelmäßigen Bruttojahresverdienst man aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) austreten und in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln darf. Im Folgenden erfahren Sie, welche Werte voraussichtlich gelten, wie der Unterschied zwischen allgemeiner und besonderer JAEG aussieht, worauf man bei der Betragsbemessung achten muss und wie Sie Ihren Wechsel richtig vorbereiten.
Inhaltsverzeichnis

Was ist die JAEG und wozu dient sie?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze legt fest, ab welchem Einkommen Angestellte versicherungsfrei in der GKV werden können – also das Maß, ab dem eine PKV-Option möglich ist. Wer dauerhaft über dieser Grenze verdient, kann sich vom GKV-Pflichtsystem befreien lassen.

Zusätzlich gibt es die besondere JAEG – relevant für Arbeitnehmer, die bereits vor dem 1. Januar 2003 privat versichert waren. Für sie gilt eine gesonderte, oft niedrigere Grenze, solange sie ihren privaten Versicherungsstatus behalten.

Die JAEG hat also große Bedeutung: Sie ist die Eintrittskarte in die PKV für alle, die angestellt sind und kein Beamter oder Selbstständiger.

Die voraussichtlichen Werte für 2026

Nach aktuellem Plan (Entwurf) gelten diese Grenzen:

  • Allgemeine JAEG 2026: 77.400 € pro Jahr (entspricht 6.450 € monatlich)
  • Besondere JAEG 2026 (für PKV-Bestandsschutz): 69.750 € jährlich (5.812,50 €/Monat)
  • Beitragsbemessungsgrenze (BBG) KV/PV 2026: ebenfalls 69.750 €/Jahr, also 5.812,50 €/Monat

Zum Vergleich: 2025 lag die allgemeine Grenze bei 73.800 €, und die BBG bei 66.150 €.

Wichtig: Diese Werte stammen aus dem Entwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung – Änderungen bis zur offiziellen Veröffentlichung sind möglich.

Wer kann 2026 in die PKV wechseln?

Nicht jeder, der die JAEG überschreitet, muss oder kann automatisch in die PKV wechseln. Aber grundsätzlich gelten diese Regelungen:

  • Angestellte: Wenn Ihr regelmäßiges Bruttoeinkommen die allgemeine JAEG übersteigt (und voraussichtlich auch 2026 darüber liegt), können Sie sich privat versichern lassen.
  • Arbeitnehmer mit Bestandsschutz: Wer bereits vor 2003 in der PKV war, kann die besondere JAEG nutzen.
  • Beamte und Selbstständige: Sie sind nicht an die JAEG gebunden – ihr Wechsel in die PKV funktioniert unabhängig von dieser Grenze.
  • Berufseinsteiger und Gehaltsprognose: Entscheidend ist oft das voraussichtliche Jahreseinkommen. Wenn Ihr zukünftiger Vertrag sicher über der JAEG liegt, können Sie eine PKV-Option prüfen.

Worauf Sie bei der Berechnung Ihres maßgeblichen Einkommens achten sollten

Damit Sie erkennen können, ob Sie über der JAEG liegen, hier, was typischerweise zur Bemessungsgrundlage zählt – und was nicht:

Wird berücksichtigt:

  • Grundgehalt (Monatsgehalt × 12)
  • Vertraglich festgelegte Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld)
  • Feste Zulagen (z. B. Funktions- oder Leitungszulagen)
  • Geldwerte Vorteile, soweit sie regelmäßig gezahlt werden (z. B. geldwerter Vorteil bei Dienstwagen)
  • Provisionsanteile, wenn sie vertraglich geregelt und regelmäßig sind

Wird abgezogen bzw. nicht mitgerechnet:

  • Einmalige, freiwillige Prämien oder Boni ohne vertragliche Sicherheit
  • Betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung) – sie mindert das sozialversicherungspflichtige Entgelt
  • Einige Gehaltsbestandteile, die nicht regelmäßig sind oder optional gewährt werden

Ein typisches Beispiel:

  • Monatsgehalt: 5.500 € → Jahresgehalt 66.000 €
  • Weihnachtsgeld: 5.500 €
  • Zulage: 300 € × 12 = 3.600 €
  • Dienstwagenvorteil: 300 € × 12 = 3.600 €
    Gesamt: 78.700 ۟ber der Grenze

Fehler, die häufig gemacht werden: variable Boni fälschlich als regelmäßig gewertet, neu eingeführte Zulagen ohne langfristige Zusicherung einrechnen, Dienstwagenvorteil zu großzügig kalkulieren.

Besondere Fälle & Fristen beim Wechsel

Ein paar Szenarien, auf die Sie achten sollten:

  • Sie verdienen 2025 bereits über der Grenze, 2026 aber knapp darunter
    Wenn Sie 2025 über der JAEG liegen, können Sie sich noch in der PKV versichern lassen – selbst wenn 2026 die Grenze höher ist. Das ging allerdings nur bis zum 30.09.2025, da ab diesem Tag der nächsten mögliche PKV-Wechsel aufgrund der Kündigungsfrist in der GKV der 01.01.2026 wäre. Beginnt die PKV zum 01.01.2026, muss das Einkommen für 2026 (voraussichtlich) über der JAEG liegen.
  • Wechselzeitraum & Fristen
    Ein Wechsel in die PKV ist in der Regel nur möglich, wenn Sie formal versicherungsfrei werden. Dabei müssen Kündigungsfristen Ihrer GKV eingehalten werden. Bei bestimmten Grenzfällen ist oft ein Wechsel bis zum 30. September eines Jahres möglich, wenn Ihr Einkommen zwischen der alten und der neuen Grenze liegt.
  • Von der JAEG überholt werden
    Nun kann natürlich auch die Situation eintreten, dass Sie über der JAEG 2025 und gleichzeitig unter der JAEG 2026 liegen. Beispielsweise wenn Sie die JAEG aufgrund der erneuten Anpassung überholt hat. Sind Sie zu diesem Zeitpunkt des Überholens bereits privat versichert, können Sie sich dauerhaft von der Versicherungspflicht befreien lassen und müssen damit nicht zurück in die GKV wechseln.
  • Kündigung der GKV vorsorglich möglich
    In Fällen, in denen sich ein Wechsel abzeichnet, kann eine vorsorgliche Kündigung der gesetzlichen Kasse sinnvoll sein – unter Kontrolle hinsichtlich Fristen und Dokumente. Ohne Risiko verlaufen solche Kündigungen zum übernächsten Monatsende. Sofern keine Folgeversicherungsbescheinigung bei der GKV eingereicht wird, bleibt das Versicherungsverhältnis bestehen. Insofern ist eine Kündigung ohne Risiken möglich.

Entwicklung & Ausblick: JAEG 2022–2026

Ein Blick zurück zeigt: Die JAEG ist kontinuierlich gestiegen, insbesondere seit 2023 durch Lohnzuwächse:

JahrAllgemeine JAEGBesondere JAEG
202264.350€58.080€
202366.600€59.850€
202469.300€62.100€
202573.800€66.150€
202677.400€69.750€

Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Faktoren ist damit zu rechnen, dass die JAEG auch in den nächsten Jahren weiter steigen wird. Die Zugangsvoraussetzung zur PKV dürfte künftig also noch schwerer zu erfüllen sein.

Tipps & Handlungsempfehlungen für 2026

Damit Sie mit Ihrer Entscheidung für oder gegen die PKV möglichst sicher fahren:

  1. Einkommen realistisch planen
    Kalkulieren Sie Ihren Verdienst nicht nur nach aktuellem Stand, sondern mit Bonus, Zulagen etc. realistisch vor. Achten Sie darauf, was dauerhaft zugesagt ist und was nicht.
  2. HR / Payroll frühzeitig involvieren
    Lassen Sie sich im besten Fall schriftlich bestätigen, dass Ihr Einkommen die Versicherungsfreiheit erfüllen könnte – das hilft bei Nachweisen gegenüber Krankenkassen oder Behörden.
  3. Gesundheitsdaten vorbereiten
    Für den PKV-Wechsel lohnt es sich, frühzeitig alle relevanten Gesundheitsunterlagen (Arztbriefe, Verläufe, Medikamentengaben) bereitzulegen und gegebenenfalls eine anonyme Voranfrage zu stellen.
  4. Grenzfall-Strategien nutzen
    Wenn Sie nahe an der Grenze sind, prüfen Sie Wechselzeiträume (z. B. bis 30. September) oder Möglichkeiten der Befreiung („Überrollfall“), wenn die Grenze plötzlich steigt und Sie „überholt“ werden.
  5. Langfristige Perspektive beachten
    Bedenken Sie: Rückkehr in die GKV ist mit zunehmendem Alter schwieriger. Eine einmalige Entscheidung heute kann für viele Jahre bindend sein. Insofern ist der Schritt in die PKV in vielen Fällen gut, sollte aber dennoch wohlüberlegt sein.

Fazit zur Erhöhung der JAEG 2026

Die JAEG 2026 wird deutlich höher liegen als bisher – das macht den privaten Wechsel kalkulatorisch anspruchsvoller für viele Angestellte. Aber für alle, die dauerhaft über der Grenze verdienen, bleibt der Weg in die private Krankenversicherung offen. Wer systematisch plant, sich Zeit nimmt und alle Faktoren (Einkommen, Gesundheitsdaten, Fristen) beachtet, kann auch in 2026 eine informierte Entscheidung treffen, die langfristig passt.

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