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Württembergische PKV Beitragserhöhung 2025

Die Württembergische mit Sitz in Kornwestheim zählt mit ungefähr 22.600 Privatversicherten zu den eher kleinen Krankenversicherern am Markt. Das könnte z.B. daran liegen, dass die Württembergische in den vergangenen Jahren immer wieder mit teils gravierenden Beitragssteigerungen auf sich aufmerksam gemacht hat. Generell kann festgehalten werden, dass die PKV nicht zum Steckenpferd der Württembergischen zählt. Wir zeigen Ihnen, welche Tarife 2025 erhöht werden und was Sie dagegen tun können.
Inhaltsverzeichnis

Diese PKV-Tarife der Württembergischen erhalten 2025 eine Beitragserhöhung von bis zu 54%

Geschlossene Tarife (Bisex)

Kompakttarife:

  • B-Tarifreihe (BN)
  • EK-Tarifreihe (EKN 0, EKN 600, EK 600, EKN 1200)
  • ES-Tarifreihe (ES, ESN 300, ESN 900)
  • G-Tarifreihe (G 0, GN 300, G 300, GN 600, G 600, GN 1200, G 1200)
  • K-Tarifreihe (K 0, K 300, KN 600, K 600, KN 1200, K 1200, KS3000)

Geschlossene Tarife (Unisex)

Kompakttarife:

  • EKU-Tarifreihe (EKU 0, EKU 600, EKU 1200)
  • ESU-Tarifreihe (ESU 300, ESU 900)
  • GU-Tarifreihe (GU 300, GU 600, GU 1200)
  • KU-Tarifreihe (KU 600, KU 1200, KSU3000)

Offene Tarife (Unisex)

TarifKinderJugendlicheErwachsene
A1H_0StabilStabil8 – 12%
A1H_1440StabilStabil5 – 11%
A1H_480StabilStabil7 – 11%
A1H_960StabilStabil6 – 10%
A1_0StabilStabil8 – 13%
A1_1440StabilStabil6 – 11%
A1_480StabilStabil7 – 12%
A1_960StabilStabil6 – 10%
A2H_014%14%Stabil
A2H_144020%20%Stabil
A2H_48016%16%Stabil
A2H_96018%18%Stabil
A2_015%15%Stabil
A2_144020%20%Stabil
A2_48016%16%Stabil
A2_96018%18%Stabil
S114%14%2 – 7%
S215%15%0 – 5%
S3StabilStabil0 – 2%
SZ-14%-9%Stabil

Hinweis: Die Tabelle wird regelmäßig aktualisiert. Dennoch besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

4 Gründe für die erneute Beitragserhöhung der Württembergischen

Bei den Gründen für eine Beitragserhöhung handelt es sich um äußere Faktoren, die zu Vertragsbeginn nicht bzw. nicht ausreichend kalkuliert werden konnten.

1) Inflation

Die Inflation sorgt für Kostensteigerung in allen Bereichen – so auch in der Krankenversicherung.

2) Niedrigzins

Früher wurden Ihre Altersrückstellungen noch mit circa 3,5 % jährlich verzinst. Heute erzielt die Württembergische eine durchschnittliche Nettoverzinsung von knapp 1%. Die fehlenden Zinsgewinne werden durch Beitragserhöhungen ausgeglichen.

3) Ansteigende Lebenserwartung

Wer länger lebt, verursacht über die längere Versicherungsdauer erhöhte Gesundheitskosten. Diese Mehrkosten werden von der PKV eingepreist.

4) Medizinisch-Technischer-Fortschritt

Innovative Behandlungsmethoden und Diagnoseverfahren sorgen einerseits für bessere Behandlungserfolge, aber andererseits auch für eine Mehrbelastung der privaten Krankenversicherung.

Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Württembergischen PKV

Volker ist Baujahr 1966 und möchte mit 65 Jahren in Rente gehen. Er ist bereits seit über 15 Jahren bei der Württembergischen versichert und seine Tarifbeiträge sind inzwischen auf 647,88€ monatlich angestiegen. Keine Wunder also, dass Volker die Sorge vor unbezahlbaren PKV-Beiträgen im Alter plagte.

Wir haben uns innerhalb der Württembergischen auf die Suche nach einem sinnvollen Tarifwechsel nach §204 VVG begeben und sind fündig geworden. Erwirken konnten wir eine Umstellung bei identischem Leistungsniveau und gleicher Selbstbeteiligung. Volker’s Beitrag ist auf 402,69€ monatlich gesunken.

Volker spart sich nun 245,19€ monatlich bzw. 2.942,28€ jährlich. Eine hübsche Summe, wenn man bedenkt, dass er hierfür keinerlei Nachteile in Kauf nehmen muss.

Vermeiden Sie diese Fehler nach einer Beitragserhöhung der Württembergischen PKV

Fehler Nr. 1 – Kündigung des Vertrags

Wer seinen Vertrag bei der Württembergischen kündigt, muss sich zwangsläufig auf die Suche nach einem neuen Anbieter begeben. Verläuft diese Suche erfolglos (z.B. aufgrund von Vorerkrankungen), muss Sie die Württembergische nicht wieder zu den ursprünglich gültigen Konditionen aufnehmen. Im schlimmsten Fall droht eine Absicherung nach Basistarif zu gesetzlichen Kassenleistungen bei ca. 780€ Monatsbeitrag. Darüber hinaus gibt es viele weitere Konsequenzen, die es zu kennen gilt, bevor man einen Wechsel der Gesellschaft in die Wege leitet.

Ein Überblick: Anbieterwechsel vs. Tarifwechsel

Wechsel der GesellschaftTarifwechsel nach §204 VVG
(-) Neue Gesundheitsprüfung(+) Keine Gesundheitsprüfung bei gleichem Leistungsumfang
(-) Neue Bonitätsprüfung(+) Keine neue Bonitätsprüfung
(-) Verlust der Altersrückstellungen(+) Altersrückstellungen bleiben vollumfänglich erhalten
(-) Verlust aller erworbenen Rechte (z.B. Zahnstaffel und Beitragsrückerstattung)(+) Erhalt aller erworbenen Rechte – Vorversicherungszeit wird angerechnet

Grundsätzlich kommt ein Gesellschaftswechsel nur dann in Frage, wenn:

  • Sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Sie noch nicht länger als 12 Jahre bei der Württembergischen versichert sind.
  • Sie eine schneeweiße Krankenakte haben

Fehler Nr. 2 – Klage auf Beitragsrückzahlung

Ein Vorhaben, bei dem sich Anwälte eine goldene Nase verdienen. Weshalb ein Erfolg eher unrealistisch ist, haben wir Ihnen in unserem Blogbeitrag zu unwirksamen Beitragsanpassungen in der PKV ausführlich beschrieben.

Fehler Nr. 3 – Tarifwechselangebot der Württembergischen annehmen

Wer bereits 55 Jahre alt ist, erhält mit der Beitragsanpassung auch ein paar standardisierte Tarifwechselangebote der Württembergischen. Wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei ausschließlich um standardisierte Berechnungen, die nichts mit Ihren Bedürfnissen zu tun haben müssen. Gleichzeitig mangelt es an Transparenz, da die Württembergische bei über 230 Tarifkombinationsmöglichkeiten in aller Regel nur 4-5 Varianten ausweist.

Unser Fazit – Handlungsempfehlung

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist die effektivste und nachhaltigste Lösung für eine Beitragssenkung innerhalb der Württembergischen. Geht man es richtig an, kann der Monatsbeitrag bei gleichem Leistungsniveau um bis zu 47% gesenkt werden.

Wichtig ist, dass der Tarifwechsel von einem Spezialisten begleitet wird. Durch viele Stolperfallen ist das nichts, was man mal eben nebenbei oder gar selbst erledigt.

Als Experten für Tarifwechsel nach §204 VVG stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung aus über einem Jahrzehnt gerne für ein unverbindliches & kostenfreies Tarifgutachten zur Verfügung.

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