Diese PKV-Tarife der Württembergischen erhalten 2025 eine Beitragserhöhung von bis zu 54%
Geschlossene Tarife (Bisex)
Kompakttarife:
- B-Tarifreihe (BN)
- EK-Tarifreihe (EKN 0, EKN 600, EK 600, EKN 1200)
- ES-Tarifreihe (ES, ESN 300, ESN 900)
- G-Tarifreihe (G 0, GN 300, G 300, GN 600, G 600, GN 1200, G 1200)
- K-Tarifreihe (K 0, K 300, KN 600, K 600, KN 1200, K 1200, KS3000)
Geschlossene Tarife (Unisex)
Kompakttarife:
- EKU-Tarifreihe (EKU 0, EKU 600, EKU 1200)
- ESU-Tarifreihe (ESU 300, ESU 900)
- GU-Tarifreihe (GU 300, GU 600, GU 1200)
- KU-Tarifreihe (KU 600, KU 1200, KSU3000)
Offene Tarife (Unisex)
Ambulante Tarife:
- A1-Tarifreihe (A1_0, A1_480, A1_960, A1_1440, A1H_0, A1H_480, A1H_960, A1H_1440)
- A2-Tarifreihe (A2_0, A2_480, A2_960, A2_1440, A2H_0, A2H_480, A2H_960, A2H_1440)
Stationäre Tarife
- S-Tarifreihe (S1, S2, S3)
Dentale Tarife:
- Z-Tarifreihe (Z1, Z2, Z3)
Hinweis: Die exakten Detailzahlen zur Erhöhung der offenen Unisex-Tarife tragen wir nach Veröffentlichung durch die Württembergische nach.
4 Gründe für die erneute Beitragserhöhung der Württembergischen
Bei den Gründen für eine Beitragserhöhung handelt es sich um äußere Faktoren, die zu Vertragsbeginn nicht bzw. nicht ausreichend kalkuliert werden konnten.
1) Inflation
Die Inflation sorgt für Kostensteigerung in allen Bereichen – so auch in der Krankenversicherung.
2) Niedrigzins
Früher wurden Ihre Altersrückstellungen noch mit circa 3,5 % jährlich verzinst. Heute erzielt die Württembergische eine durchschnittliche Nettoverzinsung von knapp 1%. Die fehlenden Zinsgewinne werden durch Beitragserhöhungen ausgeglichen.
3) Ansteigende Lebenserwartung
Wer länger lebt, verursacht über die längere Versicherungsdauer erhöhte Gesundheitskosten. Diese Mehrkosten werden von der PKV eingepreist.
4) Medizinisch-Technischer-Fortschritt
Innovative Behandlungsmethoden und Diagnoseverfahren sorgen einerseits für bessere Behandlungserfolge, aber andererseits auch für eine Mehrbelastung der privaten Krankenversicherung.
Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Württembergischen PKV
Volker ist Baujahr 1966 und möchte mit 65 Jahren in Rente gehen. Er ist bereits seit über 15 Jahren bei der Württembergischen versichert und seine Tarifbeiträge sind inzwischen auf 647,88€ monatlich angestiegen. Keine Wunder also, dass Volker die Sorge vor unbezahlbaren PKV-Beiträgen im Alter plagte.
Wir haben uns innerhalb der Württembergischen auf die Suche nach einem sinnvollen Tarifwechsel nach §204 VVG begeben und sind fündig geworden. Erwirken konnten wir eine Umstellung bei identischem Leistungsniveau und gleicher Selbstbeteiligung. Volker’s Beitrag ist auf 402,69€ monatlich gesunken.
Volker spart sich nun 245,19€ monatlich bzw. 2.942,28€ jährlich. Eine hübsche Summe, wenn man bedenkt, dass er hierfür keinerlei Nachteile in Kauf nehmen muss.
Vermeiden Sie diese Fehler nach einer Beitragserhöhung der Württembergischen PKV
Fehler Nr. 1 – Kündigung des Vertrags
Wer seinen Vertrag bei der Württembergischen kündigt, muss sich zwangsläufig auf die Suche nach einem neuen Anbieter begeben. Verläuft diese Suche erfolglos (z.B. aufgrund von Vorerkrankungen), muss Sie die Württembergische nicht wieder zu den ursprünglich gültigen Konditionen aufnehmen. Im schlimmsten Fall droht eine Absicherung nach Basistarif zu gesetzlichen Kassenleistungen bei ca. 780€ Monatsbeitrag. Darüber hinaus gibt es viele weitere Konsequenzen, die es zu kennen gilt, bevor man einen Wechsel der Gesellschaft in die Wege leitet.
Ein Überblick: Anbieterwechsel vs. Tarifwechsel
Wechsel der Gesellschaft | Tarifwechsel nach §204 VVG |
(-) Neue Gesundheitsprüfung | (+) Keine Gesundheitsprüfung bei gleichem Leistungsumfang |
(-) Neue Bonitätsprüfung | (+) Keine neue Bonitätsprüfung |
(-) Verlust der Altersrückstellungen | (+) Altersrückstellungen bleiben vollumfänglich erhalten |
(-) Verlust aller erworbenen Rechte (z.B. Zahnstaffel und Beitragsrückerstattung) | (+) Erhalt aller erworbenen Rechte – Vorversicherungszeit wird angerechnet |
Grundsätzlich kommt ein Gesellschaftswechsel nur dann in Frage, wenn:
- Sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Sie noch nicht länger als 12 Jahre bei der Württembergischen versichert sind.
- Sie eine schneeweiße Krankenakte haben
Fehler Nr. 2 – Klage auf Beitragsrückzahlung
Ein Vorhaben, bei dem sich Anwälte eine goldene Nase verdienen. Weshalb ein Erfolg eher unrealistisch ist, haben wir Ihnen in unserem Blogbeitrag zu unwirksamen Beitragsanpassungen in der PKV ausführlich beschrieben.
Fehler Nr. 3 – Tarifwechselangebot der Württembergischen annehmen
Wer bereits 55 Jahre alt ist, erhält mit der Beitragsanpassung auch ein paar standardisierte Tarifwechselangebote der Württembergischen. Wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei ausschließlich um standardisierte Berechnungen, die nichts mit Ihren Bedürfnissen zu tun haben müssen. Gleichzeitig mangelt es an Transparenz, da die Württembergische bei über 230 Tarifkombinationsmöglichkeiten in aller Regel nur 4-5 Varianten ausweist.
Unser Fazit – Handlungsempfehlung
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist die effektivste und nachhaltigste Lösung für eine Beitragssenkung innerhalb der Württembergischen. Geht man es richtig an, kann der Monatsbeitrag bei gleichem Leistungsniveau um bis zu 47% gesenkt werden.
Wichtig ist, dass der Tarifwechsel von einem Spezialisten begleitet wird. Durch viele Stolperfallen ist das nichts, was man mal eben nebenbei oder gar selbst erledigt.
Als Experten für Tarifwechsel nach §204 VVG stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung aus über einem Jahrzehnt gerne für ein unverbindliches & kostenfreies Tarifgutachten zur Verfügung.