
Beim Stichtag tanzt die HUK-Coburg aus der Reihe. Während die meisten privaten Krankenversicherer ihre Beiträge zum Jahreswechsel anheben, greift die Anpassung hier erst zum 01.03.2027. Für Sie als Bestandskunde sind diese zwei Extra-Monate mehr als eine Randnotiz, sie sind nutzbare Zeit. Wer früh prüft, kann den Tarifwechsel nach §204 VVG anstoßen, bevor der neue Beitrag überhaupt abgebucht wird, bei gleichartiger Leistung, ohne neue Gesundheitsprüfung, mit sämtlichen Alterungsrückstellungen. Welche Tarife betroffen sind und wie Sie den Vorsprung nutzen, lesen Sie hier.