
Rund 2,5 Millionen Vollversicherte, mehr als bei jedem anderen privaten Krankenversicherer in Deutschland: Wenn die Debeka ihre Beiträge anpasst, betrifft das so viele Haushalte wie sonst nirgends in der PKV. Zum 01.01.2027 ist es wieder so weit. In diesem Beitrag steckt trotzdem eine gute Nachricht, denn als Bestandskunde haben Sie ein gesetzliches Recht, das die wenigsten kennen und noch weniger nutzen: den Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Debeka, bei gleichartiger Leistung, ohne neue Gesundheitsprüfung, mit allen Alterungsrückstellungen. Fangen wir vorne an.