Welche Tarife der Ottonova werden 2026 erhöht?
Auch 2026 müssen Kunden der Ottonova mit Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung rechnen. Der Versicherer arbeitet digital – aber nicht außerhalb der betriebswirtschaftlichen Realität: Sobald die tatsächlichen Kosten die Kalkulation dauerhaft übersteigen, darf eine Beitragserhöhung erfolgen.
Betroffen sind sowohl Bestands- als auch Neutarife. Besonders anfällig sind Tarife mit dynamisch wachsender Leistungsbeanspruchung – etwa durch demografische Entwicklung, medizinischen Fortschritt oder Anpassungen gesetzlicher Rahmenbedingungen.
Diese Tarife der Ottonova können zum 01.01.2026 angepasst werden:
Offene Unisex-Tarife
- BC-Tarifreihe (BC100-25, BC100-10)
- FC-Tarifreihe (FC100-25, FC100-10, FC100-25Z, FC100-10Z)
- PC-Tarifreihe (PC100-50, PC100-10)
Geschlossene Unisex-Tarife
- Business Class 1
- Business Class 2
- First Class 1
- First Class 2
Die Tarife Business Class Pro (BC Pro) und First Class Pro+ (FC Pro+) bleiben per Beitragsgarantie bis mindestens 31.12.2026 beitragsstabil.
Zum Vergleich können Sie sich die vergangene Ottonova-PKV-Beitragserhöhung für 2025 ansehen.
5 Gründe für die Beitragserhöhung bei der Ottonova
Die privaten Krankenversicherer – darunter auch die Ottonova – dürfen Beiträge nur erhöhen, wenn mathematisch festgelegte Schwellenwerte dauerhaft überschritten werden. Das ist voraussichtlich in mehreren Tarifen der Fall. Die häufigsten Ursachen:
Medizinischer Fortschritt
Fortschritte in Diagnostik und Therapie verbessern die Versorgung – erhöhen aber auch die Kosten.
Allgemeine Kostensteigerung im Gesundheitswesen
Höhere Ausgaben für Personal, Medikamente, Pflegeleistungen und Technik wirken sich auf alle Tarife aus – unabhängig vom Alter des Versicherten.
Längere Lebenserwartung
Wer länger lebt, beansprucht länger Leistungen. Auch der Ottonova muss diese demografische Realität in seine Kalkulation einpreisen.
Zinssituation
Altersrückstellungen müssen sicher angelegt werden. Bei dauerhaft niedrigen Zinsen steigen die Beiträge, um die Versorgung und Stabilität dennoch langfristig garantieren zu können.
Tarifinterne Entwicklungen
Wechselverhalten, Leistungshäufigkeiten und Veränderungen innerhalb des Kollektivs können zu zusätzlichem Anpassungsbedarf führen.
Was tun nach der Beitragserhöhung bei der Ottonova?
Viele Versicherte glauben, sie seien Beitragserhöhungen schutzlos ausgeliefert. Das Gegenteil ist der Fall. Das Versicherungsvertragsgesetz (§204 VVG) räumt Ihnen das Recht auf einen internen Tarifwechsel ein – mit oft erheblichen Einsparpotenzialen.
Ihre Vorteile beim Tarifwechsel innerhalb der Ottonova:
- Keine Gesundheitsprüfung, sofern keine Mehrleistungen gewünscht
- Volle Mitnahme der Altersrückstellungen
- Spürbare Beitragssenkung – meist im dreistelligen Bereich
- Schnelle Umsetzung – ohne Anbieterwechsel
Interner Tarifwechsel oder Anbieterwechsel – was ist besser?
Merkmal | Anbieterwechsel | Interner Tarifwechsel (§204 VVG) |
Gesundheitsprüfung | Ja | Nein |
Altersrückstellungen | Verloren | Erhalten |
Beitragssenkung möglich? | Ja, mit Risiko | Ja, ohne Risiko |
Leistungsniveau | Unsicher | Vergleichbar oder gleich |
Aufwand & Formalitäten | Hoch | Gering |
Rechtliche Absicherung | Eingeschränkt | Hoch |
Wie stabilisiert die Ottonova Ihre Beiträge im Alter?
Auch bei einem digitalen Anbieter ist die Frage zentral: Was passiert im Rentenalter? Die Ottonova bietet mehrere gesetzliche Sicherungsmechanismen sowie ein paar optionale Möglichkeiten zur Beitragsoptimierung:
Beitragsentlastungstarif (BET)
Ein optionaler Vorsorgebaustein: Sie zahlen heute etwas mehr, um ab 67 deutlich weniger zu zahlen.
→ Besonders attraktiv für Selbstständige (steuerlich absetzbar) und Angestellte (AG-Zuschuss möglich).
Verzicht auf Krankentagegeld bei Renteneintritt
Wer kein Einkommen mehr absichern muss, kann diesen Tarifbaustein streichen – das senkt den Beitrag spürbar.
Tarifliche Altersrückstellungen
Ein Teil des Beitrags wird langfristig angespart, um Beitragssprünge im Alter abzufedern. Das stabilisiert, ohne aktiv zu senken.
Wegfall des gesetzlichen Zuschlags mit 60
Bis 60 zahlen Sie 10 % Zuschlag. Dieser gesetzliche Beitragszuschlag entfällt danach – eine automatische Entlastung.
Beitragsvorauszahlung & jährliche Zahlweise
Wer auf Jahreszahlung umstellt oder im Voraus zahlt, profitiert oft von Skonto. Für Selbstständige zusätzlich steuerlich interessant.
Erhöhung der Selbstbeteiligung – mit Augenmaß
Eine höhere Selbstbeteiligung kann den Beitrag reduzieren – aber nur, wenn die Ersparnis spürbar höher ist als die zusätzliche Belastung im Leistungsfall. Wir prüfen das für Sie individuell.
Tarifwechsel nach §204 VVG – auch im Alter effektiv
Diese Option bleibt bis ins hohe Alter erhalten und ist meist der stärkste Hebel zur Beitragssenkung.
Basistarif als gesetzliche Notfalloption
Der Basistarif steht allen Ottonova-Kunden offen. Er entspricht in etwa der GKV – aber mit deutlichen Leistungseinbußen zum aktuellen Versicherungsschutz und ist daher nur als Notlösung zu empfehlen.
Drei typische Fehler nach einer Beitragserhöhung – und wie Sie sie vermeiden
1. Alternativangebot ungeprüft annehmen
Oft werden vom Versicherer nur wenige, teils leistungsschwächere Tarife aufgeführt – die beste Lösung ist das selten.
2. Voreiliger Anbieterwechsel
Ein neues Unternehmen bedeutet neue Gesundheitsprüfung, Verlust der Rückstellungen und möglicherweise schlechtere Leistungen. Wer bei der Ottonova versichert ist, kann dies noch nicht lange sein – die Ottonova betreibt die PKV erst seit wenigen Jahren. Ein Anbieterwechsel kommt trotzdem erst dann in Frage, wenn alle Rahmenfaktoren (z.B. keine Vorerkrankungen) erfüllt sind.
3. Klage gegen die Ottonova
Einige Anwaltskanzleien werben noch immer mit der Einholung angeblich zu viel gezahlter Beiträge. Davon halten wir nichts. Warum das so ist, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag zu unwirksamen Beitragsanpassungen.
Fazit zur Beitragserhöhung bei der Ottonova 2026
Auch die Ottonova bleibt nicht verschont: 2026 steigen die Beiträge in mehreren Tarifen. Doch statt sich zu ärgern oder abzuwarten, lohnt sich aktives Handeln.
Mit einem Tarifwechsel nach §204 VVG lässt sich der Beitrag bis zu 47% reduzieren – ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wechsel des Versicherers.
Mit unserer Erfahrung aus über einem Jahrzehnt Spezialisierung stehen wir Ihnen gerne für ein unverbindliches Tarifgutachten zur Seite.