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Beitragsbemessungsgrenze 2026: Das ändert sich für Versicherte

Zum Jahreswechsel 2025/2026 steigen wie jedes Jahr die Sozialversicherungswerte – darunter auch eine besonders wichtige Kennzahl: die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Berechnung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, aber auch beim Arbeitgeberzuschuss für Privatversicherte. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Werte 2026 gelten, warum die BBG jedes Jahr steigt, welche Folgen das für Angestellte, Gutverdiener und PKV-Versicherte hat und worauf Sie sich einstellen sollten.
Inhaltsverzeichnis

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze überhaupt?

Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Höhe des Bruttoeinkommens Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Verdient jemand mehr als diesen Grenzwert, werden die darüberliegenden Einkommensanteile nicht mehr verbeitragt.

Ein einfaches Beispiel:
Liegt die monatliche BBG bei 5.812,50€, und Sie verdienen 7.000€, zahlen Sie Beiträge nur bis 5.812,50€ – der Rest bleibt beitragsfrei.

  • Für privat Versicherte ist die BBG wichtig, weil der Arbeitgeberzuschuss zur PKV direkt an die BBG gekoppelt ist. Je höher die BBG, desto höher kann der Zuschuss maximal ausfallen.

Die neuen Werte 2026 im Überblick

Nach aktuellem Stand der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für 2026 ergeben sich folgende Werte:

JahrMonatliche BBG KV / PVJährliche BBG KV / PV
20255.512,50€66.150€
20265.812,50€69.750€

Damit steigt die Beitragsbemessungsgrenze um 300€ pro Monat bzw. 3.600€ pro Jahr – eine der kräftigeren Anpassungen der letzten Jahre.

Hintergrund dieser Erhöhung sind die gestiegenen Löhne und Gehälter, die die Bundesregierung jedes Jahr in die Rechengrößenverordnung einfließen lässt.

Warum die BBG jedes Jahr angepasst wird

Die BBG orientiert sich am durchschnittlichen Bruttolohn der gesetzlichen Rentenversicherung im Vorjahr. Steigen die Einkommen, wird auch die BBG nach oben korrigiert. So sorgt der Gesetzgeber dafür, dass das Beitragssystem mit der allgemeinen Lohnentwicklung Schritt hält.

Das führt dazu, dass Menschen mit hohem Einkommen automatisch mehr Beiträge zur GKV zahlen – denn der beitragspflichtige Teil ihres Gehalts wird jährlich größer. Privatversicherte profitieren dagegen oft indirekt, weil auch der Arbeitgeberzuschuss an diese Werte gebunden ist.

Auswirkungen für gesetzlich Versicherte

Für Arbeitnehmer, die in der GKV versichert sind und über der bisherigen BBG verdienen, bedeutet die Anpassung, dass ihr beitragspflichtiges Einkommen steigt.

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer verdient 7.000€ monatlich.

  • 2025 wurden Beiträge bis 5.512,50€ fällig.
  • 2026 werden Beiträge bis 5.812,50€ berechnet.

Das bedeutet, es fallen pro Monat auf 300€ zusätzlich Beiträge an – sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil steigen entsprechend.

Für die meisten gesetzlich Versicherten im oberen Einkommensbereich ergibt sich dadurch eine moderate, aber spürbare Mehrbelastung.

Auswirkungen für Privatversicherte

Für Arbeitnehmer mit PKV-Vertrag ist die BBG aus einem anderen Grund wichtig: Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung richtet sich nach dem maximalen GKV-Beitrag, der bis zur BBG berechnet wird.

Steigt die BBG, steigt auch dieser Höchstzuschuss.

Beispiel:

  • 2025:
    Maximaler Zuschuss KV: 470,59€
    Maximaler Zuschuss PV: 89,39€ (kinderlos)
    Gesamt: 559,38€
  • 2026:
    Maximaler Zuschuss KV: 496,97€
    Maximaler Zuschuss PV: 104,63€ (kinderlos)
    Gesamt: bis zu 601,60€

Für viele privat Versicherte kann das eine Entlastung von rund 40 € pro Monat bedeuten – vorausgesetzt, der eigene PKV-Beitrag liegt über dem Zuschussniveau.

Zusammenhang zwischen BBG, JAEG und PKV-Wechsel

Häufig werden Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verwechselt – dabei erfüllen sie unterschiedliche Funktionen:

Ab 2026 liegt die allgemeine JAEG bei voraussichtlich 77.400€ pro Jahr, die BBG bei 69.750€. Wer dauerhaft über der JAEG verdient, kann in die PKV wechseln. Die BBG beeinflusst dann die Höhe des Zuschusses – nicht die Wechselmöglichkeit selbst.

Historische Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze KV/PV

Ein Blick zurück zeigt, wie kontinuierlich die BBG in den letzten Jahren gestiegen ist:

JahrMonatliche BBG KV / PV
20224.837,50€
20234.987,50€
20245.175,00€
20255.512,50€
20265.812,50€

Allein seit 2022 ist die Grenze um fast 1.000€ pro Monat gewachsen. Diese Entwicklung verdeutlicht, wie stark die Lohnzuwächse im oberen Einkommensbereich waren bzw. wie notwendig die Beitragseinnahmen für die GKV sind.

Fazit: BBG 2026 – höhere Beiträge, höhere Zuschüsse

Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze 2026 hat zwei Seiten:

  • GKV-Versicherte mit hohem Einkommen zahlen künftig etwas mehr.
  • PKV-Versicherte profitieren von einem höheren Arbeitgeberzuschuss, was die eigene Beitragslast reduzieren kann.

Für Gutverdiener, die über einen Wechsel in die PKV nachdenken, lohnt es sich, sowohl JAEG als auch BBG im Blick zu behalten. Während die JAEG den Zugang zur privaten Krankenversicherung regelt, beeinflusst die BBG, wie hoch der Arbeitgeberzuschuss nach dem Wechsel maximal ausfallen kann.

Wer seine persönliche Situation genau prüfen lässt, kann gezielt entscheiden, wann und unter welchen Bedingungen ein Wechsel oder Verbleib in der PKV sinnvoll ist.

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