Tarifwechsel nach § 204 VVG bei der Allianz
Viele privat Krankenversicherte beschäftigen sich früher oder später mit einer ganz einfachen Frage:
Warum wird meine private Krankenversicherung jedes Jahr teurer – und was kann ich dagegen tun?
Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber hat genau für diesen Fall vorgesorgt. Mit dem §204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wurde ein klares Recht geschaffen, das es jedem PKV-Versicherten ermöglicht, innerhalb seiner bestehenden Versicherungsgesellschaft in einen anderen Tarif zu wechseln, ohne Gesundheitsprüfung und ohne dabei die über Jahre aufgebauten Alterungsrückstellungen zu verlieren.
Die schlechte Nachricht:
In der Praxis versuchen einige Versicherer, dieses Recht so unattraktiv, kompliziert oder mühsam wie möglich zu gestalten. Nach unseren aktuellen Erfahrungen gehört auch die Allianz Private Krankenversicherung dazu.
Dieser Beitrag soll Ihnen als Versicherungsnehmer eines ganz klar vermitteln:
- Lassen Sie sich nicht entmutigen.
- Der Tarifwechsel bleibt möglich – auch wenn er absichtlich erschwert wird.
§204 VVG – ein starkes Recht, das viele Kunden nicht kennen
Der § 204 VVG ist kein versteckter Paragraph, kein Sonderrecht und keine Kulanzregelung des Versicherers. Er ist bewusst eingeführt worden, um Versicherte vor genau einer Situation zu schützen: dauerhaft steigenden Beiträgen im Alter.
Das Gesetz räumt Ihnen ausdrücklich das Recht ein, innerhalb Ihres bestehenden PKV-Vertrages in einen anderen Tarif des gleichen Versicherers zu wechseln. Entscheidend dabei ist, dass die angesparten Alterungsrückstellungen erhalten bleiben und – bei gleichwertigen Leistungen – keine erneute Gesundheitsprüfung verlangt werden darf. Lediglich bei höherem Leistungsniveau kann eine Gesundheitsprüfung erfolgen. Diese kann jedoch mit einem Mehrleistungsverzicht abgewandt werden.
Der Gedanke dahinter ist einfach:
Wer über Jahre Beiträge gezahlt hat, soll nicht gezwungen sein, entweder hohe Beiträge zu akzeptieren oder die Versicherung zu wechseln und dabei finanzielle Nachteile in Kauf zu nehmen.
In der Theorie ist das klar. In der Praxis erleben viele Versicherte jedoch, dass Versicherungsunternehmen wie die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) dieses Recht nicht offen fördern, sondern eher als lästige Pflicht betrachten.
Wenn der Tarifwechsel bei der APKV plötzlich „kompliziert“ wird
In den letzten Monaten erreichen uns vermehrt Rückmeldungen der Allianz, die eines gemeinsam haben: Der Tarifwechsel nach § 204 VVG wird nicht verweigert – aber gezielt erschwert.
Ein besonders problematisches Muster dabei ist folgendes Vorgehen:
Der Kunde beauftragt uns als spezialisierten Versicherungsmakler für interne Tarifwechsel. Wir reichen eine gültige Maklervollmacht & eine vom Kunden unterzeichnete Datenschutzerklärung ein und fordern im Namen des Kunden Alternativberechnungen bei der APKV an.
Die Allianz reagiert – aber nicht wie erwartet.
Statt die angeforderten Tarifwechselangebote an uns als bevollmächtigten Makler zu übermitteln, werden diese direkt an den Kunden geschickt, verbunden mit dem Hinweis, dass es sich beim Tarifwechsel um eine „weitreichende Entscheidung“ handele und daher der direkte Kontakt zum Kunden besonders wichtig sei.
Auf den ersten Blick klingt das fast fürsorglich. Auf den zweiten Blick wird klar: Dieses Vorgehen dient nicht dem Kunden, sondern dem Versicherer.
Mit dieser Vorgehensweise sorgt die Allianz PKV systematisch für Probleme. Einerseits muss uns der Kunde das Pamflet aus zig Angeboten per Post / per Mail zukommen lassen und andererseits sorgt es für Verunsicherung beim Kunden, wenn dieser etliche blanke Angebotsberechnungen von der Allianz statt einer fachlich fundierten Beratung von uns erhält.
Die Allianz informiert uns über dieses Vorgehen nur insoweit, als dass sie uns einen kurzen Zweizeiler mit dem Verweis auf ein BGH-Urteil schickt, welches aus unserer Sicht vollkommen fehlinterpretiert wird:

Warum dieses Vorgehen für Kunden problematisch ist
Ein Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung ist kein einfacher Produktvergleich wie bei einem Handyvertrag. Es geht um Leistungsdetails, Selbstbeteiligungen, Tarifgenerationen, Beitragsentlastungsmechanismen und langfristige Auswirkungen auf die Beitragsentwicklung.
Genau deshalb entscheiden sich viele Versicherte bewusst dafür, diesen Prozess nicht allein, sondern mit professioneller Unterstützung durch einen spezialisierten Makler zu gehen.
Wenn die Allianz die Kommunikation jedoch gezielt am Makler vorbei direkt mit dem Kunden führt, entsteht eine Schieflage: Der Kunde erhält umfangreiche, komplexe Tarifinformationen – ohne Einordnung, ohne Vergleich, ohne Bewertung.
Das führt nicht zu Klarheit, sondern zu Verunsicherung. Und Verunsicherung ist der häufigste Grund, warum Kunden einen Tarifwechsel letztlich nicht durchführen, obwohl er finanziell sinnvoll wäre.
Das weiß die Allianz PKV natürlich ganz genau und deshalb unterstellen wir hier durchaus einen durchdachten Plan.
Unser offenes Wort an die Allianz Private Krankenversicherung
Liebe Allianz, wenn Ihnen der direkte Kontakt zum Kunden so wichtig wäre, dann hätten Sie diesen bereits vor unserer Konsultierung gesucht. Sie hatten jahrelang Zeit, den Kunden ausführlich, umfangreich und transparent zum Tarifwechsel zu beraten. Dieser Pflicht sind Sie und Ihre Erfüllungsgehilfen offenbar nicht nachgekommen, denn sonst hätte sich der Kunde nicht an einen auf Tarifwechsel spezialisierten Makler gewandt.
Nun versuchen Sie, den Tarifwechsel zu erschweren, wo es nur geht. Eine gültige Maklervollmacht wird missachtet, der eingeschaltete Versicherungsmakler wird bewusst umgangen und beim Kunden wird Unsicherheit gesät. Da stellen wir uns eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe – zwischen Ihnen, unserem gemeinsamen Kunden und uns – wahrlich anders vor.
Uns ist durchaus bewusst, dass der Tarifwechsel nach §204 VVG nicht Ihr Lieblingsgeschäft ist, da Ihnen Prämien verloren gehen. Das ist jedoch das Risiko des Krankenversicherers und gleichzeitig das gute Recht des Kunden. Dass Sie nun versuchen, systematisch Tarifwechsel zu torpedieren, zeigt die wahre Intention der APKV und lässt vermutlich auch andere Maklerhäuser überdenken, ob die Allianz bei künftigen Produktberatungen noch eine größere Rolle spielt.
Maklervollmacht bedeutet Vertretung – nicht Dekoration
Rechtlich ist die Sache eigentlich eindeutig. Eine wirksam erteilte Maklervollmacht bedeutet, dass der Versicherungsmakler den Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherung vertritt.
Informationen, die dem Makler zugehen, gelten rechtlich als dem Kunden zugegangen. Das ist keine Auslegungssache, sondern fest im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§§ 164 ff. BGB).
Ein Versicherer kann sich daher nicht einfach aussuchen, ob er eine Vollmacht akzeptiert oder ignoriert – erst recht nicht, wenn der Kunde seinen Willen eindeutig erklärt hat.
Das von der Allianz zitierte BGH-Urteil – und was es wirklich aussagt
In ihren Schreiben beruft sich die Allianz regelmäßig auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2013, 841). Dieses Urteil wird dabei so dargestellt, als erlaube es dem Versicherer, den Tarifwechsel ausschließlich im Direktkontakt mit dem Kunden abzuwickeln.
Das ist so nicht richtig.
Der Bundesgerichtshof hat in diesem Urteil entschieden, dass Versicherer beim Tarifwechsel eine besondere Informations- und Beratungspflicht trifft. Der Kunde soll die Tragweite seiner Entscheidung verstehen und nicht durch unvollständige Informationen benachteiligt werden.
Was der BGH nicht entschieden hat:
- dass Makler ausgeschlossen werden dürfen
- dass Vollmachten ignoriert werden dürfen
- dass der Versicherer bestimmen darf, über wen der Kunde kommuniziert
Im Gegenteil: Gerade weil der Tarifwechsel so komplex ist, spricht vieles dafür, dass der Kunde sich professionell vertreten und beraten lässt.
Die Allianz nutzt dieses Urteil aus unserer Sicht verkürzt und zweckentfremdet, um ein Vorgehen zu legitimieren, das dem eigentlichen Schutzzweck des Urteils widerspricht.
Wird der Tarifwechsel dadurch unmöglich?
Nein – und das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Auch wenn die Allianz die Unterlagen direkt an den Kunden sendet, bleibt der Tarifwechsel rechtlich ganz normal möglich. Das Gesetz wird dadurch nicht außer Kraft gesetzt.
Aber: Der Prozess wird für Sie unnötig erschwert. Nachdem wir die Angebote nicht direkt von der Allianz zugeschickt bekommen, müssen Sie sich die Mühe machen und diese per Mail bzw. per Post an uns weiterleiten.
Viele Versicherte verlieren an diesem Punkt die Lust oder trauen sich nicht mehr, eine Entscheidung zu treffen. Genau das ist der kritische Effekt.
Deshalb betonen wir nochmals: Dieses Vorgehen der Allianz hat System und soll gezielt dafür sorgen, dass Kunden verunsichert werden. Lassen Sie diese Verunsicherung nicht zu. Mit Widerständen seitens des Versicherers ist aufgrund der Interessenproblematik (Versicherer wünscht Mehrbeitrag / Kunde wünscht Beitragssenkung) immer zu rechnen. Sie machen den Tarifwechsel jedoch nicht unmöglich, sondern erschwerden ihn nur ein wenig.
Warum Versicherer Tarifwechsel nicht mögen
Tarifwechsel innerhalb der PKV führen häufig zu:
- geringeren Monatsbeiträgen
- stabileren Beitragsverläufen
- besser kalkulierbaren Kosten im Alter
Für den Kunden ist das positiv. Für den Versicherer bedeutet es in den meisten Fällen: weniger Beitragseinnahmen.
Es wäre naiv zu glauben, dass Versicherer ein großes Interesse daran haben, Kunden aktiv in günstigere Tarife zu begleiten. Umso wichtiger ist es, dass Versicherte ihre Rechte kennen und durchsetzen.
Zu erwähnen sei an dieser Stelle, dass es – entgegen der Negativbeispiele Allianz PKV und Generali PKV – ein paar PKV-Gesellschaften gibt, die dem Tarifwechsel offen gegenüber stehen, angeforderte Angebote zeitnah liefern und sich auch im Rahmen des Antragsprozesses stets fair verhalten. So z.B. die Alte Oldenburger, die BBKK / UKV und die uniVersa.
Unsere klare Botschaft an Allianz-Kunden
Wenn Sie bei der Allianz privat krankenversichert sind und über einen Tarifwechsel nach §204 VVG nachdenken, dann gilt:
- Lassen Sie sich nicht einschüchtern.
- Lassen Sie sich nicht verunsichern.
- Lassen Sie sich vor allem nicht einreden, dass professionelle Unterstützung unerwünscht oder „problematisch“ sei.
Der Tarifwechsel ist Ihr gutes Recht. Er bleibt durchsetzbar – auch gegen Widerstände.
Fazit: Der Tarifwechsel lohnt sich – gerade wenn er unbequem gemacht wird
Dass Versicherer versuchen, Tarifwechsel zu bremsen oder zu verkomplizieren, ist kein neues Phänomen.
Neu ist jedoch, wie offen und systematisch dies teilweise geschieht.
Die Allianz bewegt sich mit ihrem Vorgehen aus unserer Sicht auf rechtlich dünnem Eis und handelt weder kundenfreundlich noch transparent. Erfahrungsgemäß zeigt sich eines immer gleich: Je mehr sich der Versicherer gegen den Tarifwechsel stellt, desto lohnenswerter ist er für Sie.
Für Sie als Versicherungsnehmer bedeutet das also vor allem eines:
- Bleiben Sie dran.
- Holen Sie sich professionelle Unterstützung.
- Geben Sie Ihr Recht nicht auf, nur weil es unbequem wird. Wenn Sie aufgeben, hat die APKV ihr Ziel erreicht.
Denn genau darauf zielen solche Strategien ab.
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