BBKK Tarif: N/1, ZE 80

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Geschlossener Tarif der BBKK Krankenversicherung

Der BBKK-Tarif N/1, ZE 80 ist ein geschlossener Bisex-Tarif (geschlechtsabhängig kalkuliert). Er eignet sich besonders gut für einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Bisex-Tarife wurden 2013 geschlossen und sind seither nicht mehr für Neukunden zugänglich. Geschlossene Tarife haben aufgrund von Tod, Kündigung und Tarifwechseln eine sinkende Anzahl an Versicherten. Die verbleibenden Krankenversicherten (Kollektiv) werden älter und erhöhen damit die Gesundheitsausgaben der BBKK. Diese widerrum legt die Mehrkosten in Form von Beitragserhöhungen auf ihre Kunden um.

Bei einem Tarifwechsel aus dem Tarif BBKK N/1, ZE 80 kommt es darauf an, das aktuelle Leistungsniveau beizubehalten. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen derzeit versichert sind. Einen Überblick gibt Ihnen die folgende Tabelle.

Leistungsinhalte des BBKK-Tarifs N/1, ZE 80

Allgemeine Angaben

Ihr Tarif

Jährliche Selbstbeteiligung

10% bis max. 410€

Tarifwelt

Bisex

Offen / Geschlossen

Geschlossen

Ambulante Leistungen

Leistungsmerkmal

Ihr Tarif (BBKK N/1)

Primärarztprinzip

Nein

Vorsorge

100% nach gesetzlich eingeführten Programmen

Anrechnung auf Selbstbeteiligung und BRE

Medikamente

100% für Arznei- und Verbandmittel

Heilmittel

100%

Hilfsmittel

100%, geschlossener Hilfsmittelkatalog mit begrenzten Leistungen

Sehhilfen

100% bis max. 310€ jährlich

Gebührenordnung (GOÄ)

Bis zum 3,5-fachen Satz

Heilpraktiker

100%

Ambulante Psychotherapie

90% bis max. Gesamterstattung 1.152€, darüber 45%

Stationäre Leistungen

Leistungsmerkmal

Ihr Tarif (BBKK N/1)

Unterbringung

1-Bett-Zimmer

Behandlung

Privatarztbehandlung

Ersatz-Krankenhaustagegeld

51€ bei Verzicht auf gesonderte Unterkunft, 20€ bei Verzicht auf 1-Bett-Zimmer

Gebührenordnung (GÖÄ)

Bis zum 3,5-fachen Satz

Stationäre Psychotherapie

100% für längstens 42 Tage pro Jahr, danach 50%

Stationäre Hospizleistung

Nein

Dentale Leistungen

Leistungsmerkmal

Ihr Tarif (BBKK N/1 & ZE 80)

Zahnbehandlung

100%

Zahnersatz (z.B. Brücke, Krone)

80% bis max. Rechnungsbetrag 7.700€, darüber 40%

Implantate

80% bis max. Rechnungsbetrag 7.700€, darüber 40%

Inlays

80% bis max. Rechnungsbetrag 7.700€, darüber 40%

Gebührenordnung (GOZ)

Bis zum 3,5-fachen Satz

Kieferorthopädie

80% bis max. Rechnungsbetrag 7.700€, darüber 40%

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Muss nicht vorgelegt werden

Die Tarifdaten stammen aus unserem Vergleichstool psponline. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine Übersicht handelt. Maßgeblich für die zu erwartende Leistung ist das Tarifbedingungswerk des Versicherers.

Die Vorteile des internen Tarifwechsels:

Beitragssenkung ohne Gesellschaftswechsel
Keine Gesundheitsprüfung
Keine neuen Wartezeiten / Leistungsstaffeln
Erhalt aller Altersrückstellungen

Lösungsansätze für zu hohe PKV-Beiträge

Als langjähriger Bestandskunde stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, Ihren PKV-Vertrag fit für die Rente zu machen. Gerade ab dem 50. Lebensjahr ist es sinnvoll, sich mit der späteren Finanzierbarkeit der Monatsbeiträge auseinanderzusetzen. Tut man dies nicht, oder nicht rechtzeitig, können Beitragsanpassungen durch Inflation, Entmischung, medzinischem Fortschritt und steigender Lebenserwartung schnell dafür sorgen, dass die Prämie später nicht mehr bezahlt werden kann.

Bestandsversicherten steht ein Tarifwechselrecht nach §204 VVG zu. Sie haben also die Option, innerhalb Ihrer Krankenversicherung den Tarif zu wechseln und dadurch eine Beitragssenkung zu erzielen. Je nach Versicherer stehen Ihnen über 400 Tarifalternativen innerhalb der Gesellschaft zur Verfügung. Durch die Komplexität und den Umfang der Thematik, raten wir davon ab, einen Tarifwechsel auf eigene Faust durchzuführen. Auch die Mitarbeiter der Gesellschaft werden Ihnen in der Regel nur bedingt behilflich sein. Da diese als Auge und Ohr des Versicherers agieren, ist eine objektive Bewertung durch den Mitarbeiter der Versicherung nicht möglich. Er wird immer zum Vorteil seines Arbeitgebers handeln.

Der Einschluss eines Beitragsentlastungstarifs kommt in Frage, wenn Sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Durch die steuerliche Begünstigung und den Arbeitgeberzuschuss (bei Angestellten) lässt sich Ihre Monatsprämie ab dem 65. bzw. 67. Lebensjahr planbar für einen verhältnismäßig geringen Mehrbeitrag während der aktiven Erwerbsphase verringern.

Sofern Sie noch nicht länger als 7 Jahre bei der aktuellen Gesellschaft versichert sind, das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Arztbesuche nur aus Erzählungen kennen (keine Vorerkrankungen, keine akuten Gebrechen), könnte auch ein Wechsel des Anbieters eine Option darstellen. Diese „Empfehlung“ greift allerdings nur dann, wenn alle Rahmenbedingungen zu 100% übereinstimmen. Sollte dies nicht der Fall sein, birgt der Anbieterwechsel mit dem Verlust der Altersrückstellungen oder der erneuten Gesundheitsprüfung große Nachteile, die es genaustens abzuwägen gilt.

Das einfachste und nachhaltigste Szenario ist ein PKV-Tarifwechsel innerhalb des Unternehmens. Der Beitrag lässt sich bei vergleichbarem Leistungsniveau um bis zu 47% senken. Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen gerne für ein unverbindliches Tarifgutachten zur Verfügung.

Geschlossener Tarif - BBKK: N/1, ZE 80

Was heißt das genau?

Geschlossene Tarife:

Im Zuge der Gleichberechtigung von Männern und Frauen wurden zum Jahreswechsel 2012 / 2013 alle geschlechtsabhängig kalkulierten Tarife geschlossen. Seit dem 01.01.2013 können sich Neukunden nicht mehr in den sog. Bisex-Tarifen versichern. Bestandskunden, die bereits in einem Bisex-Tarif versichert sind, haben jedoch weiterhin freies Tarifwahlrecht und können auch innerhalb der Bisex-Welt den Tarif wechseln.

 

Offene Tarife:

Zum 01.01.2013 hat jeder Versicherer die Nachfolger-Tarife (Unisex-Tarife) auf den Markt gebracht. Sie sind geschlechtsunabhängig kalkuliert und sind für beide Geschlechter mit gleichen Kosten verbunden. Ein Wechsel in einen Unisex-Tarif kann zu jedem Monatsersten erfolgen. Ist man einmal in der Unisex-Welt versichert, gibt es kein Rückkehrrecht in die geschlechtsabhängigen Tarife.

Unsere Kompetenzen als Tarifwechselspezialist: