
Ab dem 1. Januar 2026 gibt es für Arbeitnehmer mit privater Krankenversicherung spürbare Veränderungen: Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV steigt erneut. Grund dafür sind die jährlich angepassten Sozialversicherungswerte wie die Beitragsbemessungsgrenze und der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese beiden Größen sind maßgeblich für die Berechnung des Zuschusses, den Arbeitgeber für die private Kranken- und Pflegepflichtversicherung zahlen dürfen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie hoch der Arbeitgeberzuschuss 2026 ausfällt, wie genau er berechnet wird, wer Anspruch darauf hat und worauf Sie im neuen Jahr besonders achten sollten.