
Ab 2026 ändert sich eine zentrale Grenze, die für viele Angestellte entscheidend ist: die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), manchmal auch „Versicherungspflichtgrenze“ genannt. Sie bestimmt, ab welchem regelmäßigen Bruttojahresverdienst man aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) austreten und in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln darf. Im Folgenden erfahren Sie, welche Werte voraussichtlich gelten, wie der Unterschied zwischen allgemeiner und besonderer JAEG aussieht, worauf man bei der Betragsbemessung achten muss und wie Sie Ihren Wechsel richtig vorbereiten.